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Mietrechts-Tipp: Haben Mieter Anspruch auf eine Klimaanlage?


Große Hitze
Haben Mieter Anspruch auf eine Klimaanlage?

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 10.08.2020Lesedauer: 1 Min.
Wenn an heißen Sommertagen der Ventilator keine Abkühlung bringt, wünscht man sich eine Klimaanlage.Vergrößern des BildesWenn an heißen Sommertagen der Ventilator keine Abkühlung bringt, wünscht man sich eine Klimaanlage. (Quelle: Wolfram Kastl/dpa-tmn)
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Zurzeit herrschen in Deutschland Temperaturen über 30 Grad Celsius. Doch die Hitze kann schnell unerträglich werden. Eine Klimaanlage bringt Kühle. Aber muss mein Vermieter sie installieren?

Gerade in Dachgeschosswohnungen kann es im Sommer heiß werden. Abhilfe schaffen können Klimaanlagen. Einen Anspruch darauf haben Mieter aber nicht.

Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Denn sommerliche Temperaturen stellen grundsätzlich keinen Mietmangel dar.

Wenn es in einer Wohnung im Sommer untypisch heiß wird, kann der Vermieter aber verpflichtet sein, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Explizit den Einbau einer Klimaanlage kann der Mieter aber nicht verlangen. Der Vermieter kann frei entscheiden, welche Maßnahmen er trifft.

Zudem muss der Vermieter auch dem Einbau einer fest installierten Klimaanlage auf Mieterkosten nicht zustimmen. Er muss aber dulden, wenn sich der Mieter eine mobile Klimaanlage aufstellt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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