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Diesen Lärm müssen Mieter nachts aushalten


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Diesen Lärm müssen Mieter nachts aushalten

Von dpa
11.02.2013Lesedauer: 2 Min.
Strittiges Thema: Wenn Mieter nachts lautstark diskutieren, ist das nicht grundsätzlich verbotenVergrößern des BildesAuch nachts erlaubt, aber nicht zu lange: Ein Streit in einer Mietswohnung (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Schreiende Babys, streitende Eheleute oder ein hartnäckig bellender Hund nebenan sind der Schrecken eines Mieterdaseins. Doch in gewissen Grenzen muss Lärm toleriert werden - sogar während der gesetzlichen Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr.

In dieser Zeit sollten Mieter von Gesetz wegen ruhig sein. Aber was als akustische Belästigung gilt, ist nicht nur eine Frage der Lautstärke. Auch Lärmintensität, -quelle und Umgebungsgeräusche spielen eine Rolle. Manchmal muss Lärm hingenommen werden, wie die im Folgenden aufgeführten häufigen Streitfälle zeigen.

Babygeschrei gehört zur natürlichen Entwicklung

Nächtliches Baby- und Kleinkindergeschrei kann niemand verhindern, es muss laut Mieterbund hingenommen werden. Denn das gehört zur normalen kindlichen Entwicklung. Hier gilt eine erhöhte Toleranz. Dennoch gibt es Grenzen. Wenn ältere Kinder am späten Abend zu viel trampeln, springen und schreien, ist das verboten. Unter Umständen kann der Nachbar die Miete mindern und der Vermieter die Krachmacher abmahnen.

Ein kleiner Streit in der Nacht

In einem Mehrfamilienhaus sollten Familienkonflikte nur in gemäßigter Form ausgetragen werden. Trotzdem ist ein bisschen Streit geduldet. Für das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 302 OWi-904 Js 708/91) ist ein gelegentlicher Ehekrach in der Nacht in Ordnung. Zu lange dürfen die Eheleute aber nicht streiten - eine halbe Stunde ist dem Gericht zufolge bereits ordnungswidrig.

Tierhalter müssen für Ruhe sorgen

Das Gebot der Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern bedeutet, dass Tierhalter für Ruhe sorgen müssen. In den Mittags- und Abendstunden, besonders aber in der Nacht, müssen die Tiere leise sein. Gerade bei Hunden kann es Probleme geben. Neben mietrechtlichen Sanktionen wie einer Abmahnung rechtfertigt lautes Bellen in der Nachtzeit auch ein Bußgeld.

Baden nur für maximal 30 Minuten

Duschen und Baden sind auch nachts erlaubt. Allerdings gilt bei der Körperpflege eine zeitliche Einschränkung: 30 Minuten haben Mieter in der Regel für ihr Bad oder ihre Dusche. Innerhalb dieser Zeit muss aber auch alles erledigt werden, vom Badewasser-Einlassen über das Abduschen bis zum Ablassen des Wassers.

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