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Wohnung sichern: Einbruchschutz nur mit Eigentümer-Gemeinschaftsbeschluss


Wohnung sichern
Einbruchschutz nur mit Eigentümer-Gemeinschaftsbeschluss

Von dpa
24.10.2019Lesedauer: 1 Min.
Wer in Wohnanlagen Einbruchsschutz wie eine Alarmanlage nachrüsten will, braucht dazu eine Mehrheit in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).Vergrößern des BildesWer in Wohnanlagen Einbruchsschutz wie eine Alarmanlage nachrüsten will, braucht dazu eine Mehrheit in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). (Quelle: Jochen Lübke/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Bonn (dpa/tmn) - Einbruchschutz in Wohnanlagen geht alle an - denn Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Fenster gehören in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zum Gemeinschaftseigentum.

Will ein Eigentümer mit Fenstergittern oder Alarmanlage nachrüsten, muss die WEG zustimmen, erklärt der Verband Wohnen im Eigentum.

Sollen zum Beispiel Fenstergitter angebracht werden, so verändert dies dem Verband zufolge die Fassade. Ohne die Zustimmung aller Wohnungseigentümer darf der Einzelne deshalb keine Gitter anbringen.

WEG-Beschluss vor Alarmanlagen-Einbau ist Pflicht

Dagegen zählt der Einbau einer Alarmanlage, einer einbruchhemmenden Wohnungseingangstür oder einer elektrischen Türöffnungs- oder Gegensprechanlage laut dem Verband als Modernisierung. Vor der Umsetzung ist hier zwar ein WEG-Beschlussnötig. In der Regel müssen aber nicht alle Eigentümer zustimmen, sondern es reichen mindestens 75 Prozent von ihnen, die zusammen mehr als 50 Prozent der Miteigentumsanteile halten.

Einbruchsgefahr kann Veränderung rechtfertigen

Eine Ausnahme kann greifen, wenn schon einmal eingebrochen wurde, erklärt Wohnen im Eigentum: Bei erhöhter Einbruchsgefahr können Eigentümer auf eigene Kosten Maßnahmen treffen und zum Beispiel Fenstergitter, Rollläden oder spezielle Fenster- und Türgriffe einbauen.

Die Gemeinschaft muss dies dann dulden. Sie hat aber ein Recht darauf, dass die Details der Umsetzung abgesprochen werden. Im Streitfall entscheiden dann Gerichte, ob eine konkrete Einbruchsgefahr besteht und ob die Maßnahmen angemessen sind.

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