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Ein amtlicher Vorgang: Vor Grundstücksteilung Kosten bedenken


Ein amtlicher Vorgang
Vor Grundstücksteilung Kosten bedenken

Von dpa
19.02.2020Lesedauer: 1 Min.
Wer eine Grundstücksteilung erwägt, sollte sich im Vorfeld über alle anfallenden Kosten informieren - denn rund um die sogenannte Parzellierung gibt es reichlich Regeln.Vergrößern des BildesWer eine Grundstücksteilung erwägt, sollte sich im Vorfeld über alle anfallenden Kosten informieren - denn rund um die sogenannte Parzellierung gibt es reichlich Regeln. (Quelle: Marius Becker/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Die Idee klingt gut: Ein Teil des eigenen Grundstücks lässt sich verkaufen und erleichtert so die Finanzierung dessen. Doch diese sogenannte Parzellierung ist ein amtlicher Vorgang und gesetzlich geregelt, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB).

So müssen Grundstücksbesitzer klären, ob die Fläche überhaupt geteilt werden darf. Wenn ja, muss meist ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur die zu teilenden Flächen einmessen. Um die neuen Grundstücke dann im Grundbuch einzutragen, ist eine notarielle Beurkundung nötig. Die Gebühren dafür tragen Verkäufer und Käufer.

Nicht zuletzt muss das neue Grundstück erschlossen werden. Je nach Aufteilung und Lage der Flächen müssen möglicherweise die Hausanschlüsse verlegt werden. Unter Umständen ist auch eine Zufahrt für die Feuerwehr nötig und die Wegerechte müssen neu geklärt werden. Der VPB rät, diese Detailfragen besser vor als nach einem Grundstückskauf zu klären.

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