t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesArbeitsmarkt

Insolvenzverwalter will Schadenersatz von Ex-Prokon-Chef


Vergabe von Krediten
Insolvenzverwalter will Schadenersatz von Ex-Prokon-Chef

Von dpa-afx
Aktualisiert am 16.07.2014Lesedauer: 2 Min.
Prokon-Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin (li.) sieht gute Chancen für eine Schadenersatzklage gegen den ehemaligen Prokon-Geschäftsführer Carsten Rodbertus (re.).Vergrößern des BildesProkon-Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin (li.) sieht gute Chancen für eine Schadenersatzklage gegen den ehemaligen Prokon-Geschäftsführer Carsten Rodbertus (re.). (Quelle: dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Im Insolvenzverfahren der zahlungsunfähigen Windenergie-Firma Prokon prüft Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe. Anhand vieler Anhaltspunkte geht Penzlin davon aus, dass es für eine Zivilklage gegen den Gründer und früheren Firmenchef Carsten Rodbertus reicht.

Der Insolvenzverwalter will noch in diesem Jahr Klage einreichen. Er erhebt schwere Vorwürfe gegen den Firmengründer. "Die Ermittlungen haben eine Vielzahl an Anhaltspunkten für pflichtwidriges Verhalten von Carsten Rodbertus ergeben, insbesondere aus der ungeprüften Vergabe unbesicherter Kredite in Millionenhöhe", teilte Penzlin mit. Er warnte die Anleger davor, ihre Stimmrechte für die Gläubigerversammlung am 22. Juli an einen "Mittelsmann" des früheren Firmen-Chefs zu übertragen. Rodbertus war am Mittwoch für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

75.000 Gläubiger geschädigt

Neben seiner Sanierungsarbeit untersucht der Insolvenzverwalter Schadenersatzansprüche gegen den früheren Chef der Prokon Regenerative Energien GmbH. Anfang Juni hatte Penzlin den für die rund 75.000 Gläubiger entstandenen Schaden auf mehr als eine halbe Milliarde Euro beziffert. Die Anleger hatten für 1,4 Milliarden Euro Genussrechte erworben. Ihre Ersatzansprüche werden vor einem Zivilgericht geltend gemacht.

Strafrechtliche Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung und weiterer Wirtschaftsdelikte gegen den Prokon-Gründer hat die Staatsanwaltschaft Lübeck bereits aufgenommen. Die Behörde hatte nach mehreren Strafanzeigen geprüft, ob ein Anfangsverdacht wegen Betruges bestand. Auch Untreue könnte nach unbestätigten Berichten als weiteres Delikt infrage kommen.

Rodbertus wusste wohl vorher von der Schieflage

Das Unternehmen hatte am 22. Januar den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Nach Angaben des Insolvenzverwalters verdichten sich die Anhaltspunkte, dass der Ex-Chef bereits 2013 von der Schieflage Kenntnis hatte. "Nach den von uns recherchierten Unterlagen gibt es belastbare Nachweise, dass Herr Rodbertus durch aufmerksame Mitarbeiter bereits weit vor Insolvenzantragstellung vor schwerwiegenden Zahlungsproblemen gewarnt worden ist."

Wie der Insolvenzverwalter weiter mitteilte, können Wirtschaftsprüfer den Prokon-Jahresabschluss 2013 nicht testieren. Bereits 2012 fehlte das Abschlusstestat, mit dem der Wirtschaftsprüfer bestätigt, dass Jahresabschluss und Buchführung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Somit verstoße der Jahresabschluss 2012 gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung, teilte Penzlin mit. "Er ist daher voraussichtlich sogar nichtig." Erhebliche Teile des Anlagevermögens seien falsch ausgewiesen. Aufgrund der bestehenden Mängel und der rückwirkend nicht mehr rekonstruierbaren Buchführung werde auch der Abschluss für 2013 bei den Prüfern nicht durchkommen.

Warnung vor "Fantasiezahlen"

Angesichts dieser Sachlage müssten sich alle Genussrechtsinhaber ernsthaft fragen, auf welcher Basis sie sich Herrn Rodbertus beziehungsweise seinem Mittelsmann weiter anvertrauen wollten, mahnte der Insolvenzverwalter. Er hatte den Prokon-Geschäftsführer entlassen. Aus Sicht von Penzlin verbreitet Rodbertus weiterhin "Fantasiezahlen", mit denen er um die Gunst der Anleger für die Gläubigerversammlung werbe.

Prenzlin betonte, sein Sanierungskonzept orientiere sich an realistischen Maßstäben. Für die weitere Ausarbeitung sollen ihm die Gläubiger am kommenden Dienstag den Auftrag erteilen. Über den Sanierungsplan soll Anfang nächsten Jahres endgültig abgestimmt werden.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website