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Arbeitsrecht: Müssen Arbeitnehmer immer Höchstleistung bringen?


Kritik an Fähigkeiten
Müssen Arbeitnehmer immer Höchstleistung bringen?

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 03.02.2020Lesedauer: 1 Min.
Höchstleistung im Job: Wenn der Arbeitgeber schlechte Leistungen kritisiert, ist es häufig schwer, einen Vergleichsmaßstab zu ziehen.Vergrößern des BildesHöchstleistung im Job: Wenn der Arbeitgeber schlechte Leistungen kritisiert, ist es häufig schwer, einen Vergleichsmaßstab zu ziehen. (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn)
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Nach einer stressigen Projektphase lässt der eine oder andere es im Job vielleicht erstmal ruhig angehen. Aber ist das arbeitsrechtlich okay, wenn Arbeitnehmer ihr Engagement-Level variieren?

Vielleicht ist man vom Privatleben abgelenkt, gerade nicht so fit oder irgendwie grundsätzlich unmotiviert – dann schafft man bei der Arbeit weniger als üblich. Oder vielleicht weniger als die Kollegen. Schon kommt die Kritik von den Vorgesetzten. Aber müssen Arbeitnehmer bei der Arbeit immer Höchstleistung bringen?

Das ist eine Frage, die sich Johannes Schipp zufolge nicht ganz einfach beantworten lässt. Grundsätzlich gelte: "Jeder muss tun, was er soll und zwar so gut, wie er kann", erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh.

Arbeitnehmer schulden Arbeitgeber keinen Erfolg

In einem Arbeitsverhältnis würden Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber aber eigentlich keinen Erfolg schulden. "Ich muss mich im Rahmen meiner Fähigkeiten und Kenntnisse so gut anstellen, wie es geht", führt Schipp aus.

Wenn der Arbeitgeber schlechte Leistungen kritisiert, sei es häufig schwer, einen Vergleichsmaßstab zu ziehen. Denn dann stellt sich die Frage: Was ist ein normales Leistungsniveau? "Als Arbeitgeber muss ich das gängige Niveau definieren", so Schipp. Nachzuweisen, dass jemand absichtlich darunter bleibt, sei in der Regel schwer.

Wann kann ein Mitarbeiter abgemahnt werden?

In Produktionen könne man das etwa anhand von Stückzahlen nachvollziehen. Wenn zehn Arbeitnehmer in einer bestimmten Zeit je 50 Stück schaffen und ein Mitarbeiter aber nur zwölf, habe der Arbeitgeber das Recht diesen Mitarbeiter abzumahnen. "Das geht aber wirklich nur, wenn viel dafür spricht, dass ein Arbeitnehmer sein persönliches Leistungsspektrum nicht ausschöpft."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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