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Privatinsolvenz: Deshalb sind Ihre Schulden öffentlich einsehbar


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Privatinsolvenz: Warum Ihre Schulden öffentlich gemacht werden

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 07.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Ist das Insolvenzverfahren rechtswirksam, werden die Daten veröffentlicht.Vergrößern des BildesIst das Insolvenzverfahren rechtswirksam, werden die Daten veröffentlicht. (Quelle: fizkes/Getty Images)
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Wer Privatinsolvenz anmeldet, muss damit rechnen, dass seine Schulden öffentlich bekannt gemacht werden. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Eine Privatinsolvenz wird auch als Verbraucherinsolvenz bezeichnet. Das Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de macht Privatinsolvenzen seit 2002 bekannt. Die Insolvenzgerichte müssen die Daten dort veröffentlichen und mehrmals täglich aktualisieren. Rechtliche Grundlage dafür ist Paragraf 9 der Insolvenzordnung (InsO).

Gründe für die Veröffentlichung einer Privatinsolvenz

Die Bekanntgabe einer Privatinsolvenz ist eine offizielle Auskunft. Um alle Beteiligten des Insolvenzverfahrens über die Verbraucherinsolvenz zu informieren, reicht eine solche Veröffentlichung aus. Diese Informationen sind von jedem einsehbar. So ist es auch möglich, dass der Arbeitgeber der insolventen Person von diesen Angaben Kenntnis erhält. Interessierte geben über die Suchmaske des Internetportals bestimmte Personennamen ein und finden so Angaben über alle laufenden Insolvenzverfahren.

Aber warum werden Privatinsolvenzen veröffentlicht? Gläubiger ebenso wie potenzielle Vertragspartner der Schuldner haben ein Interesse daran, von der Privatinsolvenz der betroffenen Person zu erfahren. Sie erlangen auf diese Weise Kenntnis darüber, ob die Person überschuldet oder zahlungsunfähig ist. Eine Veröffentlichung erfolgt auch, weil es sich bei einer Privatinsolvenz um ein öffentliches Gerichtsverfahren handelt.

Veröffentlichte Daten bei einer Privatinsolvenz

Bei einer Privatinsolvenz veröffentlicht das Portal über die insolvente Person unter anderem folgende Daten:

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Schuldners
  • Aktenzeichen des zuständigen Gerichts
  • Entscheidung über Eröffnung des Verfahrens
  • Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse
  • Entscheidung über Einstellung oder Aufhebung des Verfahrens
  • Beschlüsse über Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters
  • Ankündigung der Restschuldbefreiung
  • Versagung oder Erteilung einer Restschuldbefreiung

Die Privatinsolvenz ist ein laufender Prozess. Da bei der Veröffentlichung über den Ablauf informiert wird, ist eine ständige Aktualisierung der Daten wichtig.

Ablauf bei der Veröffentlichung einer Privatinsolvenz

Damit eine Privatinsolvenz veröffentlicht werden kann, muss das Insolvenzverfahren rechtswirksam sein. Am dritten Tag der Rechtswirksamkeit müssen die Daten über die insolvente Person veröffentlicht werden. Das zuständige Insolvenzgericht stellt die Daten auf insolvenzbekanntmachungen.de online. Um die insolvente Person zu schützen, sind die Daten nur zwei Wochen nach der Veröffentlichung für jeden einsehbar.

Nach diesem Zeitraum sind sie nur noch für diejenigen verfügbar, die ein berechtigtes Interesse haben. Das können Banken, Ämter oder potenzielle Vertragspartner sein. Um eine Auskunft zu erhalten, muss der Interessierte mindestens den Familiennamen der insolventen Person, deren Wohnsitz oder das Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens angeben.

Spätestens sechs Monate nach Eintritt der Rechtskraft des Verfahrens sowie nach Einstellung oder Aufhebung des Verfahrens müssen die Daten über die betroffene Person gelöscht werden.

Verwendete Quellen
  • schuldnerberatung.de: "Privatinsolvenz: Wie die Veröffentlichung abläuft" (Stand: 22.09.2023)
  • schuldnerberatung-schulz.de: "Insolvenzbekanntmachungen.de: Privatinsolvenzen einsehen" (Stand: 08.10.2023)
  • fachanwalt.de: "Insolvenzbekanntmachungen – Wo werden sie veröffentlich und was sollten Betroffene beachten?" (Stand: 18.03.2023)
  • Eigene Recherchen
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