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Morbus Menière: Wann Autofahren möglich ist


Auflagen für Fahreignung
Morbus Menière und Autofahren – geht das?

Von Geraldine Nagel

Aktualisiert am 14.07.2022Lesedauer: 3 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Eine Autofahrerin stützt ihren Kopf aufs Lenkrad.Vergrößern des Bildes
Kündigt sich während des Autofahrens ein Menière-Anfall an, sollten Betroffene sofort rechts ranfahren. (Quelle: SIphotography/getty-images-bilder)

Bei Morbus Menière können Drehschwindel-Anfälle den Alltag belasten und in vielerlei Hinsicht einschränken. Was gilt in puncto Autofahren?

Morbus Menière ist eine Erkrankung des Innenohrs, bei der es zu plötzlichen Anfällen von Drehschwindel kommt, die häufig auch von anderen Symptomen wie Ohrgeräuschen, einer akuten Hörminderung, Übelkeit oder Erbrechen begleitet werden. Teils sind die Schwindelanfälle so heftig, dass Betroffene sich sofort hinlegen müssen.

Menière-Anfälle können wenige Minuten bis mehrere Stunden dauern. Wie häufig sie auftreten, ist sehr verschieden. Während manche Betroffene mehrere Schwindelattacken pro Woche erleben, liegen bei anderen Monate bis Jahre dazwischen.

Grundsätzlich besteht also die Möglichkeit, dass bei Menschen mit Morbus Menière unerwartet ein Schwindelanfall einsetzt – auch beim Autofahren. Das Risiko, dabei einen Unfall zu verursachen und sich selbst oder andere zu gefährden, ist dann groß. Deshalb erscheint es allgemein erst einmal logisch und sinnvoll, bei plötzlich einsetzendem Schwindel vom Autofahren abzusehen.

Wann bei Menschen mit Schwindelerkrankungen und Gleichgewichtsstörungen eine Fahreignung besteht, legt die Begutachtungsleitlinie zu "Störungen des Gleichgewichtssinns" zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen fest. Ausschlaggebend ist dabei vor allem die Führerscheinklasse und wie lange der letzte Schwindelanfall zurückliegt.

Autofahren mit Führerscheinklasse AM, A1, A2, B, B96, BE, L oder T

Für privat fahrende Menschen mit Morbus Menière, die einen Führerschein der Klasse AM, A1, A2, B, B96, BE, L oder T besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Fahreignung gegeben sein. Nämlich dann, wenn in den letzten zwei Jahren keinerlei Menière-Anfälle aufgetreten sind.

Eine Fahreignung kann auch bestehen, wenn Betroffene in der Lage sind, einen bevorstehenden Menière-Anfall rechtzeitig zu bemerken – etwa weil vorab immer Symptome wie Ohrgeräusche, Hörprobleme oder Druck im Ohr auftreten. Denn so wären sie gegebenenfalls in der Lage, beim Autofahren rechtzeitig anzuhalten.

Fahrverbot für Führerscheinklasse A

Wer Morbus Menière hat und einen Führerschein der Klasse A besitzt – also Motorräder fahren darf, die schneller als 45 km/h fahren –, gilt allerdings auch unter den gerade genannten Voraussetzungen aktuell als nicht fahrgeeignet.

Autofahren mit Führerscheinklasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E

Sofern die Drehschwindel-Anfälle nicht mindestens seit vier Jahren ausbleiben, besteht in der Regel keine Fahreignung für Menschen mit Morbus Menière, die einen Führerschein für größere Kraftfahrzeuge wie LKW oder Busse haben (Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E). Das betrifft vor allem Berufskraftfahrer und -fahrerinnen.

Ebenfalls zu berücksichtigen: Schwankschwindel bei Morbus Menière

Zusätzlich zu den Drehschwindel-Attacken stellt sich bei Morbus Menière im Laufe der Erkrankung häufig auch ein Schwankschwindel ein, der außerhalb der Anfälle auftreten kann.

Dieser hat in der Regel keine organischen Ursachen, sondern zählt zu den sogenannten psychogenen Schwindelformen. Meist entsteht er aus der Angst vor zukünftigen Drehschwindel-Attacken heraus: Nicht zu wissen, wann der nächste Menière-Anfall kommt, wo das passieren wird und wie stark er ausfällt, stellt für viele eine Belastung dar.

Für Betroffene mit den Führerscheinklassen A, AM, A1, A2, B, B96, BE, L oder T kann jedoch eine Fahreignung bestehen, solange der Schwankschwindel nicht beim Fahren auftritt. (Im Sitzen tritt Schwankschwindel allgemein seltener auf.)

Wer an Schwankschwindel leidet und einen Führerschein der Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E besitzt, gilt den gesetzlichen Regelungen zufolge hingegen als nicht fahrgeeignet.

Morbus Menière und Autofahren: Fahreignung muss attestiert werden

Wird die Diagnose Morbus Menière gestellt, bedeutet das zurzeit in den meisten Fällen, dass keine Fahreignung mehr besteht – sie kommt damit einem lebenslangen Fahrverbot gleich. Zwar kann theoretisch eine Fahreignung bestehen, wenn die anfallsfreie Phase lang genug anhält oder Betroffene die Anfälle anhand von Vorboten sicher erkennen können. Dazu muss jedoch eine fachärztliche Begutachtung stattfinden und eine Fahreignung attestiert werden.

Wichtig zu wissen: Eine fehlende Fahreignung ist nicht gleichbedeutend mit einem Führerscheinentzug. Wer allerdings mit der Diagnose Morbus Menière beim Autofahren ohne attestierte Fahreignung einen Unfall baut, wird schnell in Schwierigkeiten geraten. Denn hier gilt nicht wie sonst die Unschuldsvermutung bis zum Gegenbeweis. Vielmehr müssen Betroffene nun nachweisen, dass sich zum Zeitpunkt des Unfalls kein Schwindelanfall ereignet hat. Selbst wenn beim Unfall tatsächlich kein Schwindelanfall aufgetreten ist, dürfte es schwierig sein, das zu belegen.

Regelungen für Schwindelerkrankte in der Kritik

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen für Erkrankungen wie Morbus Menière sehen manche Fachleute kritisch. Denn für andere Erkrankungen, die im Straßenverkehr möglicherweise ebenso ein Risiko darstellen können (wie Epilepsie oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen), gelten teils deutlich weniger strenge Vorgaben.

Nach dem ersten epileptischen Anfall etwa genügt bereits ein halbes Jahr ohne Anfälle, um die Fahreignung wiederzuerlangen. Bei einem wiederholten Anfall beträgt die erforderliche anfallsfreie Zeit dann zwölf Monate.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Schaaf, H., et al.: Schwindel. Urban & Fischer, München (2020)
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