t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikAusland

Ungarn: Parlament verabschiedet Notstandsgesetze – Orban-Macht wächst


Noch mehr Macht für Ungarns Orban
"Wir bezeichnen das Gesetz als Ermächtigungsgesetz"

Von Madeleine Janssen

Aktualisiert am 30.03.2020Lesedauer: 4 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban: Am 30. März verabschiedete das Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit ein Gesetzespaket mit weitreichenden Befugnissen für die Regierung.Vergrößern des Bildes
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban: Am 30. März verabschiedete das Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit ein Gesetzespaket mit weitreichenden Befugnissen für die Regierung. (Quelle: ap-bilder)

Das ungarische Parlament hat im Zuge der Corona-Krise wie erwartet die umstrittenen Notstandsgesetze verabschiedet. Sie setzen den Rechtsstaat auf unbegrenzte Zeit aus.

Die ungarische Fidesz-Partei von Ministerpräsident Viktor Orban hat ihre umstrittenen Notstandsgesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfolgreich durchs Parlament gebracht. Am Montagnachmittag stimmte die notwendige Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten im zweiten Anlauf für das Gesetzespaket. Die rechtsnationale Fidesz-Partei und ihr christdemokratischer Koalitionspartner KDNP verfügen im Parlament exakt über die erforderliche Mehrheit.

Dem Gesetz zufolge kann die Regierung den am 11. März wegen der Pandemie verhängten Notstand ohne die Zustimmung des Parlaments unbegrenzt verlängern. Sie erhält das Recht, "die Anwendung bestimmter Gesetze per Dekret auszusetzen", feste Vorgaben nicht einzuhalten und "andere außergewöhnliche Maßnahmen einzuführen, um die Stabilität des Lebens, der Gesundheit, der persönlichen und materiellen Sicherheit der Bürger wie der Wirtschaft zu garantieren".

Regierung verteidigt Gesetze

"Wir müssen alles in unserer Macht stehende tun, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen", verteidigte Justizministerin Judit Varga den Gesetzentwurf vor der Parlamentsabstimmung. Er füge sich "perfekt in den verfassungsmäßigen Rahmen".

Die Opposition hatte die Gesetze im ersten Anlauf abgelehnt – da war noch eine Vier-fünftel-Mehrheit erforderlich. Sie befürchtet, dass der Rechtsstaat dauerhaft ausgehebelt wird. Die aus Ungarn stammende Sozialdemokratin Klara Dobrev, die zugleich Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments ist, fand am Montag klare Worte für das Vorgehen der Orban-Regierung. In einem Videogespräch mit Journalisten, darunter auch t-online.de, sagte sie: "In der Opposition bezeichnen wir das Gesetz als Ermächtigungsgesetz – und die historische Parallele macht uns wirklich Sorgen."

"Eine demokratische Partei kann einem Ermächtigungsgesetz nicht zustimmen"

Sie spielte damit auf die Gesetze an, die es Adolf Hitler trotz des formellen Fortbestehens der Weimarer Verfassung ermöglichten, per Dekret am Parlament vorbeizuregieren. "Eine demokratische Partei kann einem Ermächtigungsgesetz nicht zustimmen – das ist eine moralische Frage", sagte Dobrev.

Sie erinnerte an den Krisenzustand, den Orban in der Flüchtlingskrise von 2015 ausgerufen hatte. "Dies hat der Polizei weitreichende Befugnisse gegeben. 2020 gibt es in Ungarn keine Flüchtlinge, und der Krisenmodus hält trotzdem an. Orban stärkt damit seine Macht", kritisierte Dobrev.

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

In Ungarn kann Viktor Orban jetzt per Verordnung regieren, ohne parlamentarische Kontrolle. Das Parlament tagt in der Zeit des Notstands nicht. Wahlen und Referenden werden in dieser Zeit nicht abgehalten.

Die Forderung der Opposition, den Nutzen der drastischen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus alle 15 Tage zu überprüfen und die Regeln daraufhin gegebenenfalls zu lockern, wehrte die rechtsnationale Koalition ab. Theoretisch kann das Parlament den Ausnahmezustand aufheben – dazu bedarf es allerdings einer Zweidrittelmehrheit. Auf so viele Stimmen kommt nur das Regierungslager. Damit liegt es in der Entscheidungsmacht von Viktor Orban, wie lange der Notstandsmodus anhält.


Wer Kritik an der Bekämpfung der Corona-Pandemie durch die Orban-Regierung äußert oder, aus Sicht der Regierung, falsche oder "verzerrte" Informationen verbreitet, riskiert eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch warnt mit Blick auf Orbans restriktive Medienpolitik der vergangenen Jahre davor, dass auf diese Weise auch die letzten Kritiker der Regierung noch mundtot gemacht werden könnten. Eine weitere drastische Maßnahme gegen das Coronavirus betrifft die Quarantäneregeln. Wer gegen diese verstößt, kann zu einer Haftstrafe von bis zu acht Jahren verurteilt werden. Beide Verstöße werden im Führungszeugnis vermerkt, und zwar über die Dauer des Notstands hinaus.

Seitdem Vertreter der Opposition vergangene Woche eine Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Schnellverfahren ablehnten, sehen sie sich des Vorwurfs des "Verrats" ausgesetzt. Der unabhängige Abgeordnete Akod Hadhazy erklärte, das Gesetz sei in erster Linie "eine Falle für die Opposition", der die Regierung vorwerfe, "auf Seiten des Virus" zu stehen.

Human Rights Watch und die ungarische Opposition kritisieren, dass keine der verabschiedeten Maßnahmen geeignet sei, die Corona-Krise zu bekämpfen. Die Regierung erkläre nicht, inwieweit die einzelnen Schritte notwendig seien, um mit einem Notstand im öffentlichen Gesundheitswesen zurechtzukommen, heißt es bei Human Rights Watch.

Außenminister Heiko Maas (SPD) forderte im "Spiegel", der Kampf gegen die Corona-Pandemie erfordere besondere Maßnahmen, auch solche, mit denen Regierungen in Grundrechte eingriffen. Das Wohl der Bevölkerung müsse aber immer im Vordergrund stehen. "Es darf nur um das Überwinden der Pandemie gehen, um nichts anderes", sagte Maas.

Orban steht immer wieder in der Kritik, weil er seit Langem versucht, die Gewaltenteilung im Land aufzuweichen. In der EU läuft ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Ungarn. Mit diesem Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge hat Brüssel aber bislang wenig erreicht – denn für schwerwiegendere Konsequenzen bräuchte es die Einstimmigkeit der anderen 26 EU-Mitglieder. Da Polen sich aber auf die Seite Ungarns stellt, ist dies nicht gegeben.

Die frühere Bundesjustizministerin und amtierende Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Katarina Barley, bemängelte in dem Videogespräch mit Klara Dobrev das zögerliche Vorgehen der EU-Kommission. "Solange die beiden Staaten Polen und Ungarn sich einig sind, ist Artikel 7 ein stumpfes Schwert. Da passiert gar nichts."

Mehr Hoffnung setzt die SPD-Politikerin in den Europäischen Gerichtshof. "Der EuGH könnte schnell handeln – muss aber zuerst von der Kommission angerufen werden. Dann könnte der EuGH eine einstweilige Anordnung erlassen." Auch Strafzahlungen wären laut Barley denkbar.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website