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Asylpolitik - Zankapfel auf Wiedervorlage: der Abschiebestopp für Syrien


Asylpolitik
Zankapfel auf Wiedervorlage: der Abschiebestopp für Syrien

Von dpa
14.06.2020Lesedauer: 4 Min.
Das Archivfoto zeigt einen Abschiebeflug vom Flughafen Leipzig-Halle nach Afghanistan.Vergrößern des BildesDas Archivfoto zeigt einen Abschiebeflug vom Flughafen Leipzig-Halle nach Afghanistan. (Quelle: Michael Kappeler/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Seit mehr als neun Jahren tobt der Bürgerkrieg in Syrien, mit mehr als 400.000 Toten und rund zwölf Millionen Vertriebenen. Weite Teile des Landes sind noch immer zerstört, der Konflikt ist noch lange nicht vorbei.

Und dennoch entbrennt zwischen den Innenministern von Union und SPD regelmäßig eine heftige öffentliche Auseinandersetzung um eine mögliche Aufweichung des Abschiebestopps nach Syrien. Bei der Innenministerkonferenz, die am Mittwoch in Erfurt beginnt, steht die Verlängerung der Regelung um weitere sechs Monate an. Flammt die Debatte erneut auf?

Der Gastgeber und aktuelle Vorsitzende der Konferenz, der thüringische Minister Georg Maier (SPD), erwartet das nicht: "Ich gehe mal davon aus, dass das kein großes Thema sein wird", sagt er. "Es ist jetzt schon seit einigen Innenministerkonferenzen so, dass wir das Thema immer wieder aufrufen und sich im Grunde an den wesentlichen Faktoren gar nichts geändert hat."

Diese Faktoren bewertet das Auswärtige Amt regelmäßig in Berichten, so auch für das Treffen in Erfurt. Fazit: Syrien bleibt unsicher für Flüchtlinge. "Immer noch gibt es zahlreiche Gefahren, sei es durch die zahlreichen Milizen und ihre Checkpoints, sei es durch Kampfmittel, sei es aber auch durch das Regime selbst, das - etwa mittels seiner zahlreichen Geheimdienste - weiterhin rücksichtslos gegen die Menschen im Land vorgeht", hieß es dazu aus dem Auswärtigen Amt. "Dies gilt auch für vermeintlich friedlichere Landesteile."

Was Menschen geschieht, die in die Fänge des syrischen Geheimdiensts geraten, lässt sich etwa bei einem Prozess vor dem Koblenzer Oberlandesgericht erahnen. Zwei mutmaßliche Folterer müssen sich dort verantworten. Einem werden 58-facher Mord, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung vorgeworfen. Der andere Angeklagte soll in hochrangiger Position für die brutale Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich sein, von denen mindestens 58 starben. Einer der Angeklagten schwieg bislang, der andere weist die Vorwürfe zurück und stellt sich als Oppositionsanhänger dar. Beide flüchteten selbst nach Deutschland, wo sie von mutmaßlichen Opfern erkannt wurden.

Auch ein Ende des Kriegs ist nicht in Sicht. Im letzten großen Rebellengebiet Idlib im Nordwesten des Landes gilt zwar seit Monaten eine Waffenruhe, doch die Führung des Landes um Machthaber Baschar al-Assad ist gewillt, auch diese Region wieder einzunehmen. Weil die Armee dringend Nachwuchs braucht, müssen vor allem junge Rückkehrer damit rechnen, umgehend zum Militärdienst eingezogen zu werden.

Insbesondere manchen Innenministern von CDU und CSU stößt es dennoch übel auf, dass selbst verurteilte Kriminelle oder potenzielle Terroristen durch den geltenden Abschiebestopp geschützt sind. Zwar wird die 2012 erstmals beschlossene Regelung seither regelmäßig verlängert - aber nicht ohne wiederkehrende Arbeitsaufträge an das Bundesinnenministerium, die den Eindruck erwecken, das Blanko-Verbot stehe womöglich doch kurz vor der Aufweichung.

So bestellten die Minister bei ihrem Treffen im Dezember 2018 in Magdeburg beim Bundesinnenministerium hoffnungsfroh ein Konzept "für den Umgang mit ausreisepflichtigen Intensivstraftätern (insbesondere Kapitalverbrechern) aus der Arabischen Republik Syrien", das unter anderem "Rückführungsoptionen in Drittstaaten aufzeigt".

Es ist wenig überraschend, dass deutsche Diplomaten mit solchen Gedankenspielen in anderen Ländern nicht gerade offene Türen einrennen. "Sondierungen mit dem Auswärtigen Amt haben ergeben, dass bisher nicht absehbar ist, dass sich ein Drittstaat bereit erklärt, Gefährder und Intensivstraftäter aufzunehmen, die nicht eigene Staatsangehörige sind", erklärt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. "Rückführungen in Drittstaaten fanden bisher nicht statt."

Ein Jahr später, bei ihrem Treffen in Lübeck, erteilten die Minister nach erhitzten Diskussionen zwischen SPD- und Unions-Vertretern einen neuen Arbeitsauftrag. Sie forderten die "Bundesregierung auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Rückführungen von Gefährdern, Straftätern, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben, und Heimatbesuchern in die Arabische Republik Syrien oder in Drittstaaten unter Beachtung der Menschenrechte und bei differenzierter Betrachtung im Einzelfall möglich zu machen." Eine Konzession an die Unions-Kollegen sei das gewesen, erklärte damals der Sprecher der SPD-Minister, Boris Pistorius aus Niedersachsen. "Ich habe dem auch nur schweren Herzens zugestimmt, um überhaupt einen Abschiebestopp hinzubekommen."

Auch das verpuffte. "Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat angesichts der absoluten Geltung des Abschiebestopps in die Arabische Republik Syrien die Länder darauf hingewiesen, dass bis zur Möglichkeit der Ausreise temporäre Lösungen geprüft werden sollten", sagt der Sprecher. So seien die Möglichkeiten zur Überwachung von Intensivstraftätern erweitert worden. Und Zahlen zu möglichen Heimaturlaubern lägen dem Bund nicht vor.

Knapp 630.000 Syrer suchten seit Beginn des Bürgerkriegs dort Asyl in Deutschland. Der überwiegende Teil hat hierzulande Schutz erhalten. Die Hoffnung mancher Minister auf eine Aufweichung des Abschiebestopps richtet sich auf schwere Straftäter und Islamisten - um wie viele Menschen es dabei insgesamt geht, ist indes schwer zu sagen. Über Zahlen zu schweren Straftätern verfügen allenfalls die Länder. Das Bundesinnenministerium weiß von 30 syrischen Islamisten, die wohl abgeschoben werden könnten, wenn das Abschiebeverbot nicht wäre.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hält eine Verlängerung des Abschiebestopps für den Moment auch für unvermeidbar. Er betont aber: "In Zukunft werden wir aber eine Differenzierung durchführen müssen. So muss etwa ein straffällig gewordener Syrer, der bekennender Anhänger des Assad-Regimes ist, auch wieder nach Damaskus gebracht werden können."

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