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Sanktionen: Belarussisches Flugzeug drehte an EU-Grenze um


Folge der Sanktionen
Belarussischer Flieger musste an EU-Grenze umkehren

  • Lars Wienand
Von Lars Wienand

Aktualisiert am 26.05.2021Lesedauer: 2 Min.
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Belavia-Flug ohne Erlaubnis: Eine Maschine der staatlichen Fluggesellschaft durfte am Mittwoch nicht in den polnischen Luftraum.Vergrößern des Bildes
Belavia-Flug ohne Erlaubnis: Eine Maschine der staatlichen Fluggesellschaft durfte am Mittwoch nicht in den polnischen Luftraum. (Quelle: Screenshot Flightradar24)

Erst flog sie Schleifen vor der Grenze, dann kehrte sie zum Ausgangsflughafen zurück: Eine Maschine der weißrussischen Gesellschaft Belavia bekommt Sanktionen der EU zu spüren.

Nach der erzwungenen Landung eines Passagierflugzeugs in Minsk durfte am Mittwoch offenbar eine Maschine der staatlichen belarussischen Fluggesellschaft Belavia nicht wie geplant nach Barcelona. Der Flug B2869 nach Barcelona flog vor der Grenze zu Polen diverse Schleifen, ehe die Maschine nach Minsk zurückkehrte.

Zunächst gab es widersprüchliche Informationen dazu, ob Polen den Weiterflug untersagt hatte. Die russische Agentur Tass berichtete unter Berufung auf die dortige Luftfahrtaufsicht, Polen habe nur auf ein Flugverbot für die Maschine in Frankreich hingewiesen. RIA Nowosti hatte zuvor gemeldet, Polen habe den Überflug wegen der Regelung in Frankreich untersagt.

Belavia selbst veröffentlichte eine Erklärung, die dann aber wieder gelöscht wurde. Demnach sei drei Minuten vor Start der Maschine mit 54 Menschen an Bord von Frankreich die Erlaubnis zurückgezogen worden, ohne dass die Information die Fluggesellschaft erreicht habe.

Andere Maschinen von Belavia konnten am Mittwoch noch zu ihren Zielflughäfen in der EU starten und dort landen. Auch in Frankfurt ist am Mittwoch eine Belavia-Maschine angekommen. Teil eines umfangreiches Sanktionspakets der EU gegen die ehemalige Sowjetrepublik ist es aber, dass Luftraum und Flughäfen der EU für belarussische Fluggesellschaften gesperrt werden sollen.

Bisher gibt es ein bilaterales Abkommen zwischen der EU und Belarus. Frankreich hat das Abkommen noch nicht ratifiziert. Das Bundesverkehrsministerium vertritt die Position, dass wegen des Abkommens zwischen EU und dem Land für ein rechtssicheres Vorgehen eine europäische Rechtsgrundlage geschaffen werden muss. Wann die kommt, ist offen, andere EU-Länder schaffen auch schon Fakten.

Belavia informierte Reisende, dass der Flugverkehr in das EU-Land Finnland ab Mittwoch bis zum 29. Oktober 2021 eingestellt ist. Der Verkehr nach Tschechien wird ab Freitag eingestellt.

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