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Trump hat Corona: Was passiert, wenn der US-Präsident nicht mehr kann?


Trump und Covid-19
Das sieht die Verfassung vor, wenn der Präsident nicht mehr kann

Von afp, dpa, mvl

Aktualisiert am 03.10.2020Lesedauer: 3 Min.
Donald Trump, im Hintergrund Vizepräsident Mike Pence: Bei einem Ausfall des US-Präsidenten greifen die Vorschriften des 25. Zusatzartikels zur amerikanischen Verfassung.Vergrößern des BildesDonald Trump, im Hintergrund Vizepräsident Mike Pence: Bei einem Ausfall des US-Präsidenten greifen die Vorschriften des 25. Zusatzartikels zur amerikanischen Verfassung. (Quelle: Anna Moneymaker)
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Donald Trump ist mit dem Coronavirus infiziert, im schlimmsten Fall wird der US-Präsident sein Amt zumindest zeitweilig nicht mehr ausüben können. Für diesen Fall hat die US-Verfassung vorgesorgt.

Nach seiner Corona-Infektion ist US-Präsident Donald Trump in das Militärkrankenhaus Walter Reed bei Washington, D.C. gebracht worden. Nach Angaben des Weißen Hauses wird der 74-Jährige in den kommenden Tagen die Amtsgeschäfte von der Klinik aus führen. Sollte Trump arbeitsunfähig werden, würde Vizepräsident Mike Pence das Amt übernehmen. Ein Überblick über Regelungen und Präzedenzfälle.

Die allgemeine Regelung in der US-Verfassung:

Festgehalten ist die Übergabe der Amtsgeschäfte an den Vizepräsidenten in der US-Verfassung. Im ersten Abschnitt des zweiten Artikels heißt es: "Im Falle der Amtsenthebung des Präsidenten oder seines Todes, Rücktritts oder der Unfähigkeit zur Wahrnehmung der Befugnisse und Obliegenheiten seines Amtes geht es auf den Vizepräsidenten über." Über die genauen Abläufe bleibt die Verfassung aber sehr vage.

Der 25. Zusatzartikel der Verfassung:

Nach der Ermordung von Präsident John F. Kennedy 1963 durch einen Attentäter in Dallas (Texas) wurden die Prozeduren deswegen im 25. Zusatzartikel zur Verfassung präzisiert. Dieser trat dann 1967 in Kraft. Unterzeichnet wurde er von Kennedys früherem Vizepräsidenten und späterem Nachfolger im Amt des Staatsoberhauptes Lyndon B. Johnson. Darin ist unter anderem festgehalten, dass die Geschäfte vom Amtsinhaber dem Vizepräsidenten übergeben werden können für einen bestimmten Zeitraum oder bis auf Widerruf.

Tatsächlich ist es in bestimmten Situationen bereits dazu gekommen, dass Teile des 25. Zusatzartikels angewendet werden mussten:

Szenario 1: Der Präsident übergibt selbst die Amtsgeschäfte

Mit dem Fall einer schweren Erkrankung des Präsidenten befasst sich zunächst Abschnitt 3 des Zusatzartikels. Demnach kann der Präsident die Spitzen des Kongresses darüber informieren, "dass er unfähig ist, die Befugnisse und Obliegenheiten seines Amtes wahrzunehmen". In diesem Fall werden "diese Befugnisse und Obliegenheiten vom Vizepräsidenten als amtierendem Präsidenten wahrgenommen".

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In der US-Geschichte wurde dieser Abschnitt drei Mal angewandt. Im Juli 1985 musste sich der damalige Präsident Ronald Reagan unter Vollnarkose einen Polypen aus dem Dickdarm entfernen lassen. Sein Stellvertreter George H. W. Bush übte das Präsidentenamt damals für rund acht Stunden aus.

Bereits vier Jahre zuvor war ein entsprechendes Schreiben an den Kongress aufgesetzt worden, nachdem Reagan bei einem Attentat schwer verletzt worden war. Der Brief wurde letztlich aber nicht abgeschickt.

Präsident George W. Bush übertrug ebenfalls im Juni 2002 und im Juli 2007 die Macht jeweils kurzzeitig an seinen Vize Dick Cheney, als er sich unter Betäubung Darmspiegelungen unterzog.

Szenario 2: Der Präsident kann – oder will – das Amt nicht übergeben

Der 25. Verfassungszusatz sieht noch einen weiteren Fall vor: Der Präsident kann seine Unfähigkeit zur Amtsausübung nicht selbst erklären – oder er will es nicht.

In diesem Fall können laut Abschnitt 4 der Vizepräsident und eine Mehrheit des Kabinetts den Kongress darüber informieren, dass der Präsident amtsunfähig ist. Widerspricht der Präsident dieser Einstufung, müsste der Kongress entscheiden. Notwendig für eine Übertragung des Amtes gegen den Willen des Präsidenten wären Zweidrittelmehrheiten in Senat und Repräsentantenhaus. Abschnitt 4 ist in der US-Geschichte noch nie zur Anwendung gekommen.

Die Szenarien im Fall Trump:

Derzeit wird der Präsident nach Angaben des Weißen Hauses mit "leichten" Symptomen im Militärkrankenhaus behandelt und führt deswegen weiter die Amtsgeschäfte. Sollte er schwer erkranken, könnte eines der beiden oben genannten Szenarien eintreten.

"Wenn dem Präsidenten klar wird, dass sich sein Zustand verschlechtert und er nicht in der Lage ist, seine Amtspflichten wahrzunehmen, kann er Abschnitt 3 aktivieren", erklärt John Hudak von der Denkfabrik Brookings Institution. Sollte sich der Zustand des Präsidenten aber rapide verschlechtern und er das Amt nicht selbst an seinen Stellvertreter Pence übergeben können, könnten der Vizepräsident und die Regierung Abschnitt 4 aktivieren.

Der 25. Verfassungszusatz in der Russland-Affäre:

Zwar wurde Abschnitt 4 noch nie angewandt; 2017 soll der stellvertretende US-Justizminister Rod Rosenstein aber über eine Absetzung Trumps auf dieser Grundlage nachgedacht haben. Das erklärte der damalige FBI-Interimschef Andrew McCabe. Zuvor hatte Trump im Zuge der Russland-Affäre FBI-Chef James Comey gefeuert. Rosenstein hat McCabes Angaben dementiert.

Auswirkungen auf den Wahlkampf in den USA:

Falls Trump ausfiele, wäre der Parteivorstand der Republikaner ("Republican National Committee") am Zug: Das Gremium könnte selbst einen Ersatzkandidaten für die Präsidentschaftswahl nominieren oder dazu einen neuen Parteitag einberufen. Allerdings sind nicht nur teilweise schon Stimmzettel mit den Namen der Kandidaten an Briefwähler geschickt worden, manche Wähler haben bereits abgestimmt: In einigen Bundesstaaten wie etwa Minnesota, South Dakota und Virginia ist schon seit dem vergangenen Monat eine frühe persönliche Stimmabgabe möglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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