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Bürgerkrieg in Syrien: CDU-Politiker will keine Flüchtlinge in Deutschland


Bürgerkrieg entfacht Migrationsdebatte neu
CDU-Politiker: Syrien-Flüchtlinge sollen vor Ort bleiben

Von dpa
01.12.2024Lesedauer: 1 Min.
Zerstörtes Gebäude im Umland von Aleppo: Die russische Luftwaffe hat sich zur Unterstützung Assads eingeschaltet.Vergrößern des Bildes
Zerstörtes Gebäude im Umland von Aleppo: Die russische Luftwaffe hat sich zur Unterstützung Assads eingeschaltet. (Quelle: Anas Alkharboutli)
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In Syrien kommt es zu den schwersten Kämpfen seit Jahren. Fliehen bald auch wieder mehr Menschen nach Europa?

Unionsinnenpolitiker Alexander Throm hat sich angesichts der eskalierenden Lage in Syrien gegen eine Aufnahme von möglichen Flüchtlingen aus dem Bürgerkriegsland in Deutschland ausgesprochen. "Sollten sich Fluchtbewegungen aufgrund des Vorrückens dschihadistischer Gruppierungen in Nordsyrien ergeben, so haben diese innerhalb sicherer Bereiche des Landes oder in Nachbarstaaten zu erfolgen", sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Eine Zuflucht in die Nachbarländer sehe auch das internationale Flüchtlingsrecht vor. Europa sei deshalb auch in erster Linie für die Flüchtlinge aus der Ukraine verantwortlich, führte Throm aus. "Nach dem Grundsatz: Kurze Wege in die Sicherheit und kurze Wege wieder zurück ins Heimatland."

Innenministerium: Neue Lage Teil der Abschiebe-Überlegungen

Die Kämpfe im Bürgerkriegsland Syrien waren zuletzt nach mehreren Jahren wieder heftig aufgeflammt. Während der großen Fluchtbewegung 2015 kamen vor allem wegen des dortigen Kriegs mehr als eine Million Menschen in die EU. Zuletzt wurde hierzulande verstärkt darüber diskutiert, die Abschiebung von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Syrien wieder zu ermöglichen.

Da sich die Lage in dem Land in den vergangenen Jahren etwas beruhigt hatte, prüft das Bundesinnenministerium bereits seit Längerem, ob auch Abschiebungen nach Syrien wieder möglich wären. Die aktuellen Entwicklungen würden hierbei nun einbezogen, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. "Abschiebungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern sind nur denkbar, wenn die Sicherheitslage vor Ort dies zulässt, alle rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und tatsächliche Möglichkeiten für die Durchführung von Abschiebemaßnahmen gegeben sind", hieß es.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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