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Das neue Wahlrecht: Bundestag erstmals mit Ausgleichsmandaten


Das neue Wahlrecht
Bundestag erstmals mit Ausgleichsmandaten

Von afp, reuters
20.09.2013Lesedauer: 3 Min.
Der BundestagVergrößern des BildesDas neue Wahlrecht wird am 22. September zum ersten Mal angewendet (Quelle: dpa-bilder)
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Bei der voraussichtlichen Sitzverteilung im neuen Bundestag dürfte manch ein Fernsehzuschauer staunen. Anstatt der bislang 620 Abgeordneten könnte die Zahl der Mandatsträger auf bis zu 800 wachsen.

Möglich wird dies durch das neue Wahlrecht, das erstmals zum Tragen kommt. Die Reform betrifft zudem die Aufteilung der Mandate auf die Bundesländer.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Wahlrecht:

Wie war die Sitzaufteilung auf die Bundesländer bislang geregelt?

Bei der vergangenen Bundestagswahl wurde noch das Sitzkontingent auf die Parteien proportional zu ihrem bundesweiten Zweitstimmenergebnis verteilt. In einem zweiten Schritt wurden dann die Sitze einer jeden Fraktion anhand deren Stimmzahlen in den einzelnen Bundesländern aufgeteilt.

Maßgeblich für die Zusammensetzung des Bundestags waren also das bundesweite Zweitstimmenergebnis sowie die abgegebenen Stimmen in den einzelnen Ländern.

Was sind Überhangmandate?

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach ihrem Zweitstimmenergebnis zustehen würden. Die zusätzlichen Mandate stehen aber den bei den Erststimmen erfolgreichen Wahlkreisbewerbern zu. Sie ziehen auf jeden Fall in den Bundestag ein.

Dies führte in der Vergangenheit zu einer Verzerrung des Wahlergebnisses, weil die Mandatsverteilung nicht mehr genau dem jeweiligen Stimmenanteil der Parteien entsprach.

Profiteure eines solchen Stimmensplittings sind typischerweise die großen Parteien CDU und SPD sowie die CSU in Bayern.

Bei der Bundestagswahl 2009 etwa erzielten die Unionsparteien 22 Überhangmandate. Die Zahl der im Bundestag vertretenen Abgeordneten wuchs deshalb auf 620. CDU und CSU erhielten so einen relativen Vorteil.

Was sind Ausgleichsmandate?

Durch die Überhangmandate wird das Zweitstimmen-Ergebnis der Parteien im Bundestag verfälscht. Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisherige Bundestags-Wahlrecht deshalb im Juli 2012 gekippt.

Nach langwierigen Verhandlungen einigten sich die Parteien deshalb auf Ausgleichsmandate. Dabei werden - vereinfacht gesagt - so viele zusätzliche Stühle in den Bundestag gestellt, bis die Überhangmandate durch die Ausgleichsmandate kompensiert sind.

Wie werden die Ausgleichsmandate zugeteilt?

Die Berechnung ist mehrstufig: Im ersten Schritt werden die 598 Bundestagssitze entsprechend der Bevölkerungszahl auf die 16 Bundesländer verteilt. Nach der Wahl wird das für das jeweilige Land ermittelte Sitzkontingent auf die Parteien entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses in dem jeweiligen Land verteilt.

Jetzt zeigt sich, ob es Überhangmandate gegeben hat. Schließlich folgt die Ergänzung des Bundestages um Ausgleichsmandate.

Welche Rolle spielt das negative Stimmgewicht?

Die Ablehnung des alten Wahlrechts wurde auch damit begründet, dass das sogenannte negative Stimmgewicht künftig unwahrscheinlicher sein soll. Dabei handelt es sich um das Phänomen, dass eine Partei als Folge des komplizierten Mandatsverteilung auf Parteien und Bundesländer unter Umständen ein Mandat verlieren konnte, obwohl das Zweitstimmenergebnis höher ausfiel.

Welche Folgen hat die Neuregelung für die Größe des Bundestages?

Wäre das neue Wahlrecht auf die Wahl von 2009 angewendet worden, hätte der Bundestag 671 statt 622 Mitglieder gehabt. In den beiden Legislaturperioden zwischen 1994 und 2002 fanden schon einmal ähnlich viele Abgeordnete im Plenarsaal Platz.

Allerdings gibt es auch Szenarien, wonach die Zahl der Abgeordneten auf bis zu 800 steigen könnte. Dies gilt jedoch als unwahrscheinlich. Mit Umbauplänen will sich die Bundestagsverwaltung jedenfalls - wenn nötig - erst nach dem Wahltag befassen.

Welche politischen Folgen hat das neue Wahlrecht?

Durch das neue Wahlrecht wird der Bundestag also größer - und damit auch teurer für die Bürger. Andererseits wird das Ergebnis ehrlicher im Parlament widergespiegelt, wie Befürworter sagen. Das ist insbesondere bei einem knappen Zweitstimmen-Ergebnis von Bedeutung, wenn eine der Regierungsparteien Überhangmandate hat.

Die Alternative zu einem System mit Ausgleichsmandaten wären wegen der engen Rahmensetzung des Verfassungsgerichts weitaus radikaler gewesen. So hätte man das Verhältniswahlrecht durch ein Mehrheitswahlrecht wie in angelsächsischen Ländern ersetzen können und damit die Zweitstimme abgeschafft.

Eine weitere Möglichkeit wäre gewesen, die Wahlkreise mit Direktkandidaten aufzugeben, womit die Erststimme weggefallen wäre.

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