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Wahlrechtsreform: Bundesverfassungsgericht lehnt ab – das sind die Fragen


Bundesverfassungsgericht
Eilantrag gegen Wahlrechtsreform abgelehnt

Von t-online
Aktualisiert am 13.08.2021Lesedauer: 3 Min.
Der Plenarsaal des Bundestags: Die Zahl der Abgeordneten ist zuletzt stetig gewachsen.Vergrößern des BildesDer Plenarsaal des Bundestags: Die Zahl der Abgeordneten ist zuletzt stetig gewachsen. (Quelle: Christoph Soeder/dpa-bilder)
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Die Bundestagswahl kann nach dem von Union und SPD beschlossenen Wahlrecht stattfinden. Opposition und Experten halten es für unzureichend. Ohne Reform hätte jedoch ein Bundestag mit mehr als 1.000 Abgeordneten gedroht.

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag abgewiesen, mit dem die FDP-, Grünen- und Linke-Abgeordneten die Änderungen des Wahlrechts mit sofortiger Wirkung kippen wollten. Die Bundestagswahl am 26. September hätte damit nach altem Wahlrecht stattgefunden.

Wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte, will es die Reform aber im Hauptverfahren genau prüfen, die Richterinnen und Richter sehen möglicherweise problematische Punkte.

Der Verein "Mehr Demokratie" reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. "Das neue Wahlrecht bleibt fragwürdig, auch wenn es jetzt einmalig angewendet werden darf", erklärte Vorstandssprecher Ralf-Uwe Beck.

t-online beantwortet die wichtigsten Fragen zur Reform.

Was sieht die Reform vor?

Nachdem vor allem CDU und CSU jahrelang eine Reform verhindert hatten, setzten sie mit der SPD im vergangenen Oktober eine Wahlrechtsänderung durch. Allerdings konnten sie sich darauf nur mühsam einigen. Entsprechend dünn ist der Inhalt. "CDU und CSU haben eine wirksame Reform jahrelang blockiert und erst auf dem letzten Drücker agiert", sagt die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann. "Aber auch die SPD hat keine besondere Energie in eine notwendige Veränderung gesteckt."

So konnten sich CDU/CSU und SPD vor allem nicht zu dem heiklen Schritt durchringen, die Zahl der 299 Wahlkreise zu verringern. Beschlossen wurde nur, Überhangmandate einer Partei teilweise mit ihren Listenmandaten zu verrechnen. Und beim Überschreiten der Regelgröße von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden.

Wesentlich weitgehender war ein gemeinsamer Gesetzentwurf von Grünen, FDP und Linken, der aber im Bundestag keine Mehrheit bekam. Er sah unter anderem vor, die Zahl der Wahlkreise auf 250 zu verringern – was automatisch zu weniger Abgeordneten geführt hätte.

Was ist das Problem mit dem deutschen Wahlrecht?

In Deutschland gilt das personalisierte Verhältniswahlrecht. Mit der Erststimme wird in jedem der 299 Wahlkreise ein Kandidat direkt gewählt. Entscheidend für die Stärke einer Partei im Parlament ist aber ihr Zweitstimmergebnis. Mit der Zweitstimme werden Parteien gewählt, die dazu Landeslisten aufstellen. Im Idealfall würden über die Listen ebenfalls 299 Abgeordnete in den Bundestag einziehen.

Aber: Hat eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate erhalten als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, darf sie diese behalten. Man spricht von Überhangmandaten. Damit sich die über das Zweitstimmenergebnis ermittelten Mehrheitsverhältnisse trotzdem tatsächlich im Bundestag abbilden, erhalten die anderen Parteien dafür Ausgleichsmandate. Dieses komplexe System lässt den Bundestag wachsen und wachsen und wachsen.

So kam es bei der Bundestagswahl 2017 zu 46 Überhangmandaten: 36 erzielte die CDU, 7 die CSU und 3 die SPD. Zur Folge hatte dies 65 Ausgleichsmandate: 19 für die SPD, 15 für die FDP, 11 für die AfD, 10 für die Linke und ebenfalls 10 für die Grünen.

Was hätte ohne Wahlrechtsreform gedroht?

Nach der Wahl im Herbst könnte der Bundestag kräftig an Umfang zulegen. "Die Bandbreite der plausibel möglichen Bundestagsgrößen läuft von etwa 650 bis mehr als 1.000. Das kann man nicht ausschließen", sagt Robert Vehrkamp, Wahlrechtsexperte bei der Bertelsmann Stiftung. Viel werde davon abhängen, ob und wie die Wähler Erst- und Zweitstimme splitten.

Die Folgen sind vielfältig. Mehr Abgeordnete verursachen natürlich mehr Kosten, was der Bund der Steuerzahler gern moniert. Gravierender ist aber: Die Größe des Parlaments hat enorme Auswirkungen auf seine Arbeits- und Politikfähigkeit, wie Vehrkamp sagt: "Ein zu großer Bundestag verschlechtert die Qualität des Politikbetriebs."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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