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Staatsanwaltschaft muss wegen "III.Weg"-Plakaten ermitteln


Anordnung aus Dresden
Staatsanwaltschaft muss wegen Anti-Grünen-Plakaten ermitteln

Von dpa
09.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Protestaktion der Partei in Berlin: Die Partei will in Deutschland wieder einen Nationalsozialismus aufbauen.Vergrößern des BildesProtestaktion der Partei in Berlin: Die Partei will in Deutschland wieder einen Nationalsozialismus aufbauen. (Quelle: Christian Mang/Reuters-bilder)
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Wegen Plakaten mit der Aufschrift "Hängt die Grünen!" der rechtsextremen Partei "III. Weg" wollte die Staatsanwaltschaft in Zwickau nicht ermitteln. Nun entschied die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden: Es kommt doch zu Untersuchungen.

Die Staatsanwaltschaft im sächsischen Zwickau muss zu Wahlplakaten einer rechtsextremen Splitterpartei mit dem Aufruf "Hängt die Grünen!" ermitteln. Die Behörde hatte zunächst mangels Anfangsverdachts Ermittlungen abgelehnt, wurde am Donnerstag aber von der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft dazu angewiesen. Es handle sich um einen Anfangsverdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Volksverhetzung.

Die Grünen hatten wegen des Slogans Anzeige erstattet. Die Partei kündigte zudem an, auch in anderen Regionen Sachsens gegen die Plakate vorzugehen. Die Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft bezieht sich derzeit aber ausschließlich auf den Fall in Zwickau, wie ein Sprecher der Behörde betonte. Die Stadt hatte die Splitterpartei "III. Weg" am Mittwoch per Verfügung aufgefordert, die Plakate zu entfernen.

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) sprach von einem "Hassaufruf", was kein Mittel des Wahlkampfs sein dürfe. Die Plakate zeugten von zynischer Menschenverachtung. Der "III. Weg" hatte den Slogan nach eigenen Angaben auch in München plakatiert. Dort hatte die Polizei die Plakate sichergestellt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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