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Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth fordert Paritätsgesetz auf Bundesebene


Immer noch weniger Frauen als Männer
Claudia Roth fordert Paritätsgesetz

Von dpa, lw

Aktualisiert am 29.09.2021Lesedauer: 3 Min.
Claudia Roth: Die Bundestagsvizepräsidentin setzt sich für die Gleichberechtigung von Frauen im Bundestag ein.Vergrößern des BildesClaudia Roth: Die Bundestagsvizepräsidentin setzt sich für die Gleichberechtigung von Frauen im Bundestag ein. (Quelle: Political Moments/imago-images-bilder)
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Der leichte Anstieg des Frauenanteils im Bundestag ist zwar besser – aber noch kein Grund zur Freude, meint Bundestagsvizepräsidentin Roth und fordert eine gesetzliche Regelung. Damit steht sie nicht alleine da.

Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth fordert angesichts des geringen Frauenanteils im neuen Deutschen Bundestag ein Paritätsgesetz auf Bundesebene. "Mit Freiwilligkeit lassen sich die strukturellen Männerbünde und der systemische Sexismus nicht aufbrechen, für gerechte Repräsentanz und den dafür notwendigen Kulturwandel brauchen wir endlich auf Bundesebene ein verfassungskonformes Paritätsgesetz", sagte die Grünen-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Das sei auch ein Anliegen unseres Grundgesetzes. "Unser Staat hat schließlich den Auftrag, bestehenden Nachteilen aktiv entgegenzuwirken. Wir Grüne geben seit 1986 mit unserem Frauenstatut Frauen das, was ihnen schließlich zusteht: mindestens die Hälfte der Macht auf allen Ebenen", sagte Roth.

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"Dringende und wichtige Aufgabe"

Die Fraktionen der großen Koalition hätten das Vorhaben, im Bundestag eine Kommission einzusetzen, die Empfehlungen für eine gesetzliche Regelung erarbeitet, in der letzten Legislaturperiode blockiert. "Es wird eine dringende und wichtige Aufgabe der nächsten Regierungskoalition, dieses Demokratiedefizit endlich aufzulösen", sagte Roth dem RND. Denn von echter Gleichberechtigung, von vollen gleichen Rechten und gerechten Zugängen sei Deutschland auch 2021 weit entfernt.

Nach der Bundestagswahl wird der Anteil von Frauen im Parlament voraussichtlich wieder etwas höher sein als in der vergangenen Legislaturperiode. Wie der Bundestag am Montag auf seiner Website in einer Grafik darlegte, beträgt der Frauenanteil nach dem vorläufigen Endergebnis knapp 34,7 Prozent. In der vergangenen Legislaturperiode lag er bei rund 31 Prozent, was einen Rückgang von mehr als fünf Prozentpunkten im Vergleich zur vorangegangenen Legislaturperiode darstellte. "Der leichte Anstieg nach dieser Wahl ist zwar besser als vorher, aber alles andere als ein Grund zum Jubeln", sagte Roth dem RND.

Roth mach Union, FDP und AfD verantwortlich

Mit fast 70 Prozent Männern im Bundestag werde Politik noch immer männlich betrachtet und bestimmt, gerechte Machtteilung aber, die sehe anders aus, sagte Roth. Union, FDP und AfD seien für den niedrigen Frauenanteil im Parlament verantwortlich und würden sich der Gleichberechtigung verweigern.

Nach der diesjährigen Wahl würden von den 735 Parlamentssitzen demnach nun 255 von Frauen besetzt und 480 von Männern. Innerhalb der Fraktionen werden dem vorläufigen Endergebnis zufolge die Grünen (rund 58,5 Prozent) und die Linke (rund 53,9 Prozent) mehr weibliche als männliche Abgeordnete stellen.

In der SPD-Fraktion wird der Frauenanteil demnach bei rund 41,8 Prozent liegen. Die FDP-Fraktion weist einen Frauenanteil von rund 23,9 Prozent auf, dicht gefolgt von der Unionsfraktion mit rund 23,5 Prozent. Schlusslicht ist die AfD mit einem Anteil von lediglich knapp 13,3 Prozent.

Forderungen nach gesetzlicher Regelung werden lauter

Auch die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) hatte nach der Wahl Kritik an dem weiterhin geringen Frauenanteil geübt. "Von Parität sind wir noch weit entfernt", sagte Süssmuth dem Portal "The Pioneer". "Der Bundestag muss jetzt die gesetzliche Regelung des Frauenanteils in Parlamenten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene einleiten", forderte die frühere Bundestagspräsidentin weiter. Sie sprach von einer strukturellen Benachteiligung von Frauen in der Politik, auch wegen immer noch bestehender Defizite bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

In Politik und Gesellschaft werden immer wieder Stimmen laut, die eine gesetzliche Regelung für eine Geschlechterparität in deutschen Parlamenten fordern. Im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht eine Klage für Geschlechterparität im Bundestag als unzulässig abgelehnt. Die Beschwerdeführerinnen hatten gerügt, dass es kein Gesetz in Deutschland gibt, Wahllisten gleichermaßen mit Männern und Frauen zu besetzen.

Verwendete Quellen
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