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Corona-Regeln im Bundestag: AfD klagt gegen Maskenpflicht


Corona-Regeln
AfD klagt gegen Maskenpflicht im Bundestag

Von dpa, loe, job

Aktualisiert am 07.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Berlin, Plenarsitzung im Bundestag: Ab sofort gilt eine Maskenpflicht im Bundestag. Die AfD will wohl dagegen klagen.Vergrößern des BildesBerlin, Plenarsitzung im Bundestag: Ab sofort gilt eine Maskenpflicht im Bundestag. Die AfD will wohl dagegen klagen. (Quelle: Christian Spicker/imago-images-bilder)
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Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im Bundestag Pflicht. Das gefällt der AfD gar nicht – und sie will dagegen klagen. Prompt gibt es Kritik.

Die AfD will gegen die von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble angeordnete Maskenpflicht im Bundestag vor Gericht ziehen. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Fraktion am Dienstagabend. "Wir wollen klären, ob der Bundestagspräsident uns Abgeordnete und unsere Mitarbeiter im Parlament zum Tragen von Masken verpflichten kann", sagte der Abgeordnete Stephan Brandner am Mittwoch in Berlin.

Der Nutzen von Mund-Nase-Schutz sei "höchst umstritten", führte der Jurist weiter aus. Außerdem bestehe keine pandemische Lage. Abstand zu anderen Menschen zu halten, sei völlig ausreichend. Wer sich zusätzlich schützen wolle, könne dies gerne tun. Unterschiedslos alle zu verpflichten, sei jedoch unverhältnismäßig.

"Der AfD ist das offenbar egal"

Die SPD-Fraktionsvize Katja Mast kritisiert den Schritt scharf. "Überall halten sich Menschen an die Maskenpflicht – in der Bahn, im Supermarkt... Weil sie unsere Mitmenschen schützen", sagte Mast zu t-online. "Der AfD ist das offenbar egal." Sie wolle gegen die Maskenpflicht im Bundestag klagen. "Die Botschaft, die davon ausgeht, ist mehr als fahrlässig."

Brandner kündigte an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um die Maskenpflicht für Abgeordnete zu kippen. Für die Beschäftigten der Fraktion sei die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Außerdem wolle seine Fraktion prüfen, ob die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung rechtens sei.

Seit Dienstag gilt in den Gebäuden des Parlaments eine allgemeine Maskenpflicht. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Abgenommen werden darf der Schutz am Rednerpult, und wenn die Abgeordneten auf ihren Plätzen im Plenum oder in den Ausschuss-Sälen sitzen – allerdings nur, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern dabei eingehalten wird.

Zuvor galt für den Bundestag nur eine Empfehlung zum Tragen einer Maske. Teile der Hauptstadt überschreiten aktuell die Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, die für ein innerdeutsches Risikogebiet gilt. In den Sitzungswochen des Bundestags kommen Abgeordnete aus allen Teilen Deutschlands nach Berlin. Die von Schäuble am Montag erlassene Allgemeinverfügung gilt erst einmal bis zum 17. Januar.

Einer aktuellen YouGov-Umfrage zufolge befürwortet die große Mehrheit der Bürger die Maskenpflicht im Bundestag. 81 Prozent von mehr als 1270 Befragten finden sie angemessen oder eher angemessen, 10 Prozent dagegen unangemessen beziehungsweise eher unangemessen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Twitter
  • mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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