t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschland

Impfpflicht: Bautzen will sie in der Pflege nicht umsetzen


"Kein Berufsverbot"
Bautzen verweigert Umsetzung der Impfpflicht

Von dpa
Aktualisiert am 25.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Landrat Udo Witschas bei einer Rede (Archivbild): Seine Äußerungen zur Unterbringen von Flüchtlingen stießen auf Ablehnung bei der Bundes-CDU.Vergrößern des BildesUdo Witschas (CDU,l), Vize-Landrat in Bautzen: Er kündigte an, bei der Impfpflicht nicht mitzugehen. (Quelle: Sebastian Kahnert//dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ab dem 15. März gilt eine Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Doch eine Stadt in Sachsen will offenbar einen anderen Weg gehen.

Der Vize-Landrat von Bautzen hat angekündigt, dass der Landkreis die berufsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte und Krankenhauspersonal ab Mitte März nicht umsetzen will. "Wenn Sie mich danach fragen, was das Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen machen wird ab dem 16.3., dann werden wir, unser Gesundheitsamt, unseren Mitarbeitern im Landkreis Bautzen in der Pflege und im medizinischen Bereich kein Berufsverbot aussprechen", sagte Udo Witschas (CDU) am Montagabend vor Teilnehmern einer Demo gegen Corona-Maßnahmen in Bautzen. Ein Video davon kursiert inzwischen auch in den Kanälen der rechtsextremen Splitterpartei Freie Sachsen.

Er und Landrat Michael Harig könnten verstehen, wie sich die Angestellten fühlten, die nicht wüssten, ob sie bald noch einen Job hätten. "Ich kann ihnen ganz einfach sagen, warum es bei uns ab dem 16.3. dieses Berufsverbot nicht geben wird. Es gibt eine Antwort auf diese Frage: Wer, meine Damen und Herren, soll oder wird sich um diese hilfsbedürftigen Menschen kümmern, wenn Sie nicht mehr da sind?", sagte er.

Am Montag hatte sich bereits Landrat Harig in einem Brief an Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) gewandt. Darin bat er Kretschmer, sich gegenüber dem Bund für eine Verschiebung oder Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen. "Eine konsequente Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird erkennbar zu größeren Problemen in der Versorgung und Betreuung hilfsbedürftiger Menschen führen", heißt es in dem Brief.

Impfquote unter medizinischem Personal nicht ausreichend

Erst kürzlich sagte Roland Engehausen, der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, der Deutschen Presse-Agentur: "Was nicht passieren darf, ist eine unterschiedliche Umsetzung von Einrichtung zu Einrichtung und von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt." Und weiter: "Wenn in einer Region ein nicht geimpfter Beschäftigter ohne klar nachvollziehbare Gründe weiter arbeiten darf und in einer anderen nicht, wäre das nicht gut."

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Mitte Dezember war die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht beschlossen worden: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder von Corona genesen sind.

In Sachsen sind derzeit nach Angaben von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) nur rund 65 Prozent der etwa 300.000 Arbeitskräfte im medizinischen und pflegerischen Bereich geimpft. Darüber hatte sich Köpping bereits in der Vergangenheit besorgt gezeigt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website