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Reform der Ampel: Ihr Wahlzettel soll künftig ganz anders aussehen


Ampelreform
Ihr Wahlzettel sieht bald ganz anders aus


Aktualisiert am 15.01.2023Lesedauer: 3 Min.
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Eine Frau macht auf einem Wahlzettel ihr Kreuz.Vergrößern des Bildes
Jemand macht sein Kreuz: Der Wahlzettel soll künftig anders aussehen. (Quelle: Sebastian Gollnow/Illustration./dpa)

Der Bundestag ist zu groß, doch die Reform ist hochumstritten. Nun legen die Ampelparteien einen Gesetzentwurf vor. Der Union wird das nicht gefallen.

Die Ampelkoalition hat letzte Details ihrer Reform des Bundestagswahlrechts geklärt und einen Gesetzentwurf präsentiert. In dem t-online vorliegenden Entwurf entscheidet sich die Koalition für ein Modell, bei dem es künftig möglich ist, dass ein Wahlkreis nicht mehr von einem Direktkandidaten im Bundestag vertreten wird. Auch auf dem Wahlzettel soll sich etwas ändern.

Die Reform des Wahlrechts war nötig geworden, um die Größe des Bundestags zu begrenzen. Derzeit gibt es 736 Abgeordnete, theoretisch hätte das Parlament bei der nächsten Wahl noch weiter anwachsen können. Nun soll die Regelgröße von 598 Abgeordneten garantiert werden. Die Union hat schon vorher angekündigt, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

Hauptstimme und Wahlkreisstimme

Grund für das schwer zu kontrollierende Wachstum im bisherigen System sind die Überhang- und Ausgleichmandate. Überhangmandate entstanden bislang, wenn Parteien in mehr Wahlkreisen ein Direktmandat gewonnen haben, als ihnen an Zweitstimmen prozentual eigentlich zustanden – was wiederum mit Ausgleichmandaten für die anderen Parteien kompensiert wurde.

Die Reform der Ampel sieht nun vor, die Überhang- und Ausgleichsmandate abzuschaffen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen bei der Bundestagswahl weiterhin eine Partei und einen Wahlkreiskandidaten wählen können. Die Stimme für die Partei soll dabei nicht mehr Zweitstimme heißen, sondern Hauptstimme und auch auf dem Wahlzettel an die erste Stelle rücken. Die bisherige Erststimme für den Direktkandidaten wird Wahlkreisstimme genannt.

Die weitreichendste Neuerung ist, dass ein gewählter Wahlkreiskandidat künftig nur noch in den Bundestag einziehen soll, wenn sein Mandat von der Hauptstimme gedeckt ist, seine Partei also genügend Sitze gewonnen hat. Es kann also passieren, dass ein gewählter Wahlkreiskandidat letztlich doch nicht im Bundestag sitzt. Gerade daran übt die Union, die traditionell viele Direktmandate gewonnen und von Überhang- und Ausgleichmandaten profitiert hat, scharfe Kritik.

In der Praxis sollen in dem Modell auf Landesebene die Wahlkreiskandidaten jeder Partei in der Reihenfolge ihrer Wahlergebnisse zum Zug kommen. Sollten dann noch Hauptstimmen übrig sein, kommen die Kandidaten der Landesliste an die Reihe.

Ampel hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Die 299 Wahlkreise in Deutschland sollen beibehalten werden. Es bleibe zudem "wahrscheinlich", dass alle Wahlkreise einen Repräsentanten im Bundestag bekämen, "weil typischerweise mehrere Abgeordnete aus einem Wahlkreis kommen, auch wenn diese nicht über die Wahlkreisstimme gewählt sind", heißt es in einem begleitenden Papier zum Gesetzentwurf.

Verfassungsrechtliche Bedenken sehen die Ampelfraktionen nicht. Es gebe bei einer Verhältniswahl "keine institutionelle Garantie der ausnahmslosen Repräsentation aller Wahlkreise", schreiben sie im Papier.

"Das ist eine Wahlrechtsreform, die ihren Namen verdient", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese t-online. "Sie garantiert einen Bundestag mit 598 Abgeordneten und ist verfassungsrechtlich zulässig." Die Ampelfraktionen können die Reform im Bundestag im Zweifel mit ihrer eigenen Mehrheit durchsetzen.

Beim Beschluss der Eckpunkte gab es in den Ampelfraktionen vergangenes Jahr jedoch auch Widerstand. Denn weniger Abgeordnete im Bundestag bedeutet eben auch, dass einige Mitglieder aus dem Parlament fliegen dürften.

Die Versuche der Ampel, auch die Union von ihrem Modell zu überzeugen, sind bislang gescheitert. Sie droht mit Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Für SPD-Fraktionsvize Wiese liegt das vor allem an der bayerischen CSU. "Die CDU sieht ja den Reformbedarf beim Wahlrecht seit Lammert und Schäuble auch", sagte Wiese t-online. "Bisher sind sie alle an der CSU gescheitert. Die CSU darf das Wahlrecht aber nicht in Geiselhaft nehmen. Jede Stimme zwischen Kiel und München muss gleich viel wert sein."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
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