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Ampel-Koalition plant Kontrollquittungen für Bundespolizei


Gegen "Racial Profiling"
Ampelkoalition will Quittungen für Polizeikontrollen

Von dpa
Aktualisiert am 27.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Zwei Polizeibeamte (Symbolbild): Das Bundespolizeigesetz soll reformiert werden.Vergrößern des BildesZwei Polizeibeamte (Symbolbild): Das Bundespolizeigesetz soll reformiert werden. (Quelle: Sabine Gudath/imago images)
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Das Bundespolizeigesetz soll reformiert werden. In dem Entwurf ist auch eine Regelung gegen mutmaßlich rassistisch motivierte Polizeikontrollen vorgesehen.

Wer sich von der Bundespolizei anlasslos kontrolliert fühlt, soll dafür von den Beamten künftig eine sogenannte Kontrollquittung verlangen können. Darauf hat sich die Ampel-Koalition verständigt. Diese Quittung, auf der etwa Ort, Zeit und Grund der Überprüfung der Personalien vermerkt werden müssten, sei ein gutes Mittel, um diskriminierenden Kontrollen vorzubeugen und verbessere die Rechtsposition der Betroffenen, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, am Mittwoch in Berlin.

In dem Entwurf zur Novelle des Bundespolizeigesetzes sind Passagen zum sogenannten "Racial Profiling" vorgesehen. Das schaffe auch für die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei mehr "Rechtssicherheit im Einsatz". Von "Racial Profiling" ist die Rede, wenn die Polizei Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Haarfarbe oder anderen äußeren Merkmalen kontrolliert, ohne dass es einen konkreten Anlass für die Kontrolle gibt.

Der Entwurf des Bundesinnenministeriums für eine Reform des Bundespolizeigesetzes könnte nach der Einigung bald vom Kabinett beschlossen werden. In der Vereinbarung der Fachleute von FDP, SPD und Grünen heißt es zu Kontrollen mit dem Ziel der Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreisen, jede Person könne kurzzeitig angehalten und befragt werden. Eine Auswahl der betroffenen Person "anhand gruppenbezogener Merkmale" ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund sei aber unzulässig.

Gesetz stammt in großen Teilen noch aus 1994

Die Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, hatte im Februar gesagt, sie halte die in Bremen an einigen Orten bereits geltende Vorschrift zu Kontrollquittungen für sinnvoll. Sie erklärte damals: "Racial Profiling ist verboten, das gibt unser Grundgesetz vor: Jeder Mensch ist gleich zu behandeln." Aus Studien und Berichten von Betroffenen sei aber bekannt, "dass viele Menschen trotzdem Racial Profiling erfahren".

Darüber, dass eine Reform des Bundespolizeigesetzes dringend notwendig ist, herrscht nicht nur zwischen SPD, Grünen und FDP Einigkeit. Auch die Union hält dies für lange überfällig. Das geltende Gesetz stammt in großen Teilen noch aus dem Jahr 1994, einer Zeit, in der es weder Chat-Gruppen noch Social Media gab. Auch die Vorgängerregierung hatte schon versucht, eine Novelle zu verabschieden. Sie war im Juni 2021 am Widerstand des Bundesrates gescheitert.

Der nun gefundene Kompromiss erlaube es der Bundespolizei, ihre Aufgaben weiterhin im vollen Umfang wahrzunehmen, sagte Andreas Roßkopf von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Die Kontrollquittung halte er aber für überflüssig, da "Racial Profiling" ohnehin verboten sei. Das Ausstellen der Quittung bedeute einen "ganz erheblichen Verwaltungsaufwand", sagte Roßkopf, der in der GdP den Bezirk Bundespolizei-Zoll als Vorsitzender verantwortet. Da jede Quittung zudem im System der Polizei vermerkt werden müsse, sehe er hier auch Datenschutzprobleme zulasten der Kontrollierten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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