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Habecks Heizungsgesetz umstritten: Länder empfehlen gravierende Änderungen


Länder wollen Habecks Heizungsgesetz auf den Kopf stellen

Von t-online, aj

Aktualisiert am 04.05.2023Lesedauer: 3 Min.
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Robert Habeck: Die Meinungen über seine geplante Heizungswende gehen auseinander. (Quelle: t-online)
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Die Heizungspläne der Bundesregierung beunruhigen viele Deutsche. Doch die Maßnahmen könnten in einigen Punkten noch verschärft werden.

Klimaschutz ist wichtig, doch über die Wärmepumpe und ihre Kosten wird in Deutschland gestritten. Jetzt kommt erneut Bewegung in die Debatte: Wichtige Ausschüsse im Bundesrat empfehlen Änderungen an zentralen Stellen des Gebäudeenergiegesetzes, das die Bundesregierung noch vor der Sommerpause verabschieden will.

Das sogenannte Heizungsgesetz bedeutet ein Ende auf Raten für konventionelle Öl- und Gasheizungen hierzulande: Ab 2024 sollen keine neuen fossilen Heizungen mehr verbaut werden, jede neu eingebaute Heizung soll zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ein teures Unterfangen, das auch einige Menschen dazu zwingen könnte, sich zu verschulden. Der Gesetzesentwurf aus dem Wirtschafts- und dem Bauministerium wird nicht nur von der Opposition, sondern auch vom liberalen Koalitionspartner zerpflückt.

Video | Das kann nicht in Habecks Sinne sein
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Quelle: t-online

Diese Veränderungen werden empfohlen

Wirtschaftsminister Robert Habeck will das Gesetz als Nächstes durch den Bundestag und dann durch den Bundesrat bringen. Letzterer hat am Dienstag Empfehlungen zu dem Kabinettsentwurf veröffentlicht, die t-online vorliegen. Zuerst hatte "Business Insider" berichtet. Vor allem nach Plänen der Grünen-Landesminister im Umweltausschuss soll das Gesetz in einigen Punkten verschärft werden. Allerdings wollen die Länder es auch in mehreren Punkten abschwächen. Ein Überblick:

  • Der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung fordert, dass das neue Heizungsgesetz erst drei Jahre später als geplant in Kraft treten solle: ab dem 1. Januar 2027. Als Gründe werden bestehende Lieferengpässe bei Wärmepumpen, mangelnde personelle Ressourcen und noch erforderliche Fortbildungen angeführt. "Für ein umsetzungsorientierteres Vorgehen ist der 1. Januar 2027 realistisch. Ansonsten ist schon heute von einer Zielverfehlung auszugehen", heißt es.
  • Der Umweltausschuss des Bundesrats, in dem 11 von 16 der Landesminister-Posten von den Grünen besetzt sind, will die Möglichkeiten zum Einbau neuer Heizungen, die in Zukunft mit Wasserstoff betrieben werden könnten, aus dem Gesetz streichen. Diese setzten "falsche Anreize" bei den Verbrauchern, "weil die Wasserstoffmengen langfristig knapp bleiben und die Preise hoch". Eine Einschätzung, die in der FDP nicht geteilt wird.
  • Die Bundesregierung will im Jahr 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. In einigen Ländern werde laut dem Umweltausschuss jedoch schon früher eine Klimaneutralität angestrebt. Um dies zu erreichen, lautet eine weitere Forderung des Umweltausschusses, dass es den Ländern ermöglicht werde, "schon früher Regelungen zu Betriebsverboten für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen zu erlassen". Folgender Satz soll demnach künftig im Gesetz sehen: "Zudem können die Länder weitergehende Beschränkungen an den Betrieb von Heizkesseln stellen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden."
  • Der Umweltausschuss wolle auch die Ausnahmen von der Verpflichtung zu Betriebsprüfung und Optimierung von Heizungen für kleine Wohngebäude streichen. Häuser mit weniger als sechs Wohneinheiten machten den größten Teil aller Wohngebäude aus und sollten daher "nicht von den Regelungen zur Heizungsoptimierung ausgenommen werden", heißt es. Der Ausschuss für Wohnwesen will indes die Wörter "mit mindestens sechs Wohnungen" durch die Wörter "mit mindestens vier Wohnungen" ersetzen.
  • Auch die Ausnahmeregelung für Menschen ab 80 Jahren soll bei der Heizungsreform herausgenommen werden. Der Umweltausschuss halte eine Altersregelung für verfassungsrechtlich bedenklich. "Diese starre Altersgrenze begegnet verfassungsrechtlichen Zweifeln vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Artikel 3 Grundgesetz". Der Wohnungsausschuss forderte dagegen, eine Ausnahmepflicht ab "Renteneintrittsalter" in das Gesetz einzupflegen.
  • Vermietern soll zudem die Umlage von Investitions- und Einbaukosten neuer klimafreundlicher Heizungen auf ihre Mieter verboten werden. Der Gesetzentwurf sieht derzeit vor, dass 50 Prozent der Kosten auf die Miete umgelegt werden dürfen.
  • Der Wohnausschuss fordert auch, dass die Klimaboni geändert werden. Bestimmte Boni sollen demnach nur Eigentümer bekommen, die die Vorgabe von mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien betriebene Heizungen übertreffen. Alle Eigentümer, die diese Marke grundsätzlich erfüllen, sollen Boni bekommen.
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Die Umsetzung des Gesetzesvorhabens könnte sich in die Länge ziehen: Der Bundesrat muss dem geplanten Heizungsgesetz zwar nicht zustimmen, kann aber Einspruch einlegen, sollten die umstrittenen Punkte nicht geklärt werden. Dann müsste der Bundestag noch einmal ran – und auch die FDP müsste dem Gesetz zustimmen. Eine offizielle Bestätigung für eine Initiative, um Änderungen an dem Papier vorzunehmen, gibt es bislang nicht.

Verwendete Quellen
  • bundesrat.de: Empfehlungen zum Heizungsgesetz
  • businessinsider.de: "Länder wollen Habecks Heizungsgesetz entschärfen"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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