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Cannabis-Legalisierung: Verkehrsminister gegen THC-Verbot am Steuer


"Will ich nicht"
Wissing gegen THC-Grenzwert von 0,0 im Straßenverkehr

Von afp
Aktualisiert am 20.03.2024Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240209-935-46274Vergrößern des BildesVolker Wissing (FDP): Die Expertenkommission des Verkehrsministeriums werde im Frühjahr einen THC-Grenzwert festlegen. (Quelle: Wolfgang Kumm/dpa)
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Was bedeutet die Cannabis-Legalisierung für den Straßenverkehr? Verkehrsminister Volker Wissing hat jetzt eine Empfehlung abgegeben.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat sich für den Fall einer Cannabis-Legalisierung gegen einen 0,0-Grenzwert für THC im Straßenverkehr ausgesprochen. "Das wäre ein Konsumverbot über das Verkehrsrecht. Das will ich nicht", sagte Wissing der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwochsausgabe). "Ich kann das aber nicht entscheiden, weil ich kein Mediziner bin", fügte er hinzu. Die Expertenkommission des Verkehrsministeriums werde "im Frühjahr" einen THC-Grenzwert festlegen. Dass dieser bei 0,0 liegen werde, sei "unwahrscheinlich".

Das umstrittene Gesetz zur teilweisen Cannabis-Legalisierung für Erwachsene hatte der Bundestag im Februar gebilligt. An diesem Freitag steht die Abstimmung im Bundesrat an. Mehr dazu lesen Sie hier. Unionsgeführte Bundesländer kündigten bereits an, gegen das von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Gesetz zu stimmen und es damit in den Vermittlungsausschuss zu verweisen.

Da das Gesetz in der Länderkammer aber formal nicht zustimmungspflichtig ist, könnte der Bundestag ein Vermittlungsergebnis zu einem späteren Zeitpunkt mit einfacher Mehrheit wieder überstimmen.

"Dieses Phänomen haben wir bei Alkohol nicht"

Diskutiert wurde in Zusammenhang mit der geplanten Legalisierung auch eine mögliche Anhebung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr. Bisher ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten. Gerichte hatten zuletzt eine Schwelle von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut festgelegt.

Bei Cannabis gibt es allerdings lange Nachweiszeiten. Autofahrerinnen und Autofahrer könnten so noch belangt werden, wenn der Konsum tatsächlich keinen Einfluss mehr auf das Fahrverhalten hat. "Die Wirkung kann schon wieder verschwunden sein, während der THC-Gehalt im Körper noch in erhöhtem Maße vorhanden ist", sagte Wissing der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Dieses Phänomen haben wir bei Alkohol nicht."

Für ihn stehe "die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt". Auto fahren sollte nur, wer "in der Lage ist, es vollständig zu beherrschen und nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht", betonte der FDP-Politiker.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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