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Cannabis-Legalisierung: Auch Friedrich Merz hat schon gekifft


"Es war furchtbar"
CDU-Chef Merz: Habe einmal gekifft

Von dpa
21.03.2024Lesedauer: 1 Min.
Friedrich Merz, CDU-Vorsitzender: Der Konservative will die Zahl an Geflüchteten in Deutschland senken.Vergrößern des BildesFriedrich Merz: Der CDU-Vorsitzende ist gegen die geplante Cannabis-Legalisierung. (Quelle: Jens Schicke/imago-images-bilder)
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Schon ab 1. April sollen Erwachsene in Deutschland legal Cannabis konsumieren dürfen. Bereits vor der Legalisierung hat auch CDU-Chef Friedrich Merz einmal zum Joint gegriffen, gesteht er.

CDU-Chef Friedrich Merz hat nach eigener Aussage in seinem Leben nur einmal Cannabis probiert – und war nicht begeistert. "Ich habe einmal während der Schulzeit mal einen Zug dran getan. Es war furchtbar", sagte Merz am Donnerstag in der ntv-Sendung "Frühstart" auf eine entsprechende Frage.

Merz, der auch Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag ist, bekräftigte die Ablehnung der von der Ampel geplanten Cannabis-Legalisierung. "Wir sind und bleiben dagegen. Wir halten das für grundfalsch, jetzt Rauschgifte in Deutschland freizugeben." Es sei, gerade was Kinder- und Jugendschutz anbetrifft, die falsche Entscheidung, sagte er.

Video | Zwei t-online-Nutzer argumentieren das Pro und Kontra einer Cannabis-Legalisierung.
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Quelle: t-online

Verfahren könnte noch abgebremst werden

Das Cannabis-Gesetz soll am Freitag im Bundesrat beraten werden. Es sieht vor, dass volljährige Personen ab dem 1. April Cannabis unter bestimmten Bedingungen konsumieren und teilweise auch anbauen dürfen. Der Bundestag hatte das Gesetz im Februar beschlossen. Im Bundesrat ist es nicht zustimmungsbedürftig.

Die Länderkammer könnte allerdings den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren damit abbremsen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angedeutet, dass dann mit einer kompletten Blockade durch die Union zu rechnen sei und das Vorhaben sterben könnte.

Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsamer Ausschuss von Bundestag und Bundesrat. Er kann bei umstrittenen Gesetzesvorhaben mit dem Ziel einer Einigungssuche eingeschaltet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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