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Björn Höcke vor Gericht: Urteil könnte sich auf Landtagswahl auswirken


Bei Verurteilung könnte es heikel werden
Das bedeutet Höckes Prozess für die Landtagswahl

Von dpa, fho

18.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Björn HöckeVergrößern des BildesBjörn Höcke ist der Vorsitzende der AfD in Thüringen (Archivbild): Bei der kommenden Landtagswahl will er wieder kandidieren. (Quelle: Martin Schutt/dpa/dpa-bilder)
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AfD-Politiker Björn Höcke steht wegen der Verwendung einer SA-Parole vor Gericht. Es droht eine Haftstrafe. Sollte es so weit kommen, könnte das auch Auswirkungen auf die kommende Landtagswahl haben.

Björn Höcke steht in Halle an der Saale vor Gericht. Dem Thüringer Parteichef wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Das Strafmaß liegt zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Je nach Entscheidung des Gerichts könnte das auch die Landtagswahl in Thüringen beeinflussen.

Konkret wird Höcke vorgeworfen, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet zu haben. Ausgangspunkt für die Anklage gegen Höcke ist eine Rede, die er im Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt (Saalekreis) gehalten hat. Zunächst soll nun also nur diese Rede Teil der Hauptverhandlung sein. Höcke hatte seine Wortwahl kurz vor Beginn des Prozesses verteidigt.

Außerdem wird dem Politiker vorgeworfen, die Losung im vergangenen Dezember bei einer Veranstaltung der AfD im thüringischen Gera verwendet zu haben. In Gera soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil "Alles für" selbst gesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen. Die Anklagepunkte zu diesem Vorfall wurden nun wieder von den Punkten zu der Rede in Merseburg abgetrennt. Das Gericht hatte erst am vergangenen Freitag entschieden, die Anklage um die Punkte zur Gera-Rede zu ergänzen.

Gericht könnte Wahlrecht entziehen

Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Sollte Höcke in Halle zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt werden, hat das Gericht die Möglichkeit, ihm zudem das aktive und passive Wahlrecht für eine gewisse Zeit zu entziehen. Die Grundlage dafür sei der Paragraf 92a in Verbindung mit Paragraf 45 im Strafgesetzbuch, wie eine Sprecherin des Landgerichts Halle mitteilte. Die Konsequenz daraus wäre dann, dass Höcke im September nicht zur Wahl antreten könnte.

Hinzu kommt: Höcke wird sich nicht nur in Halle einem Prozess stellen müssen. Auch am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde eine Anklage zugelassen – dort geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung. Ermittlungen gab es gegen Höcke schon häufiger. In Halle muss er sich nun aber erstmals vor Gericht verantworten.

Verwendete Quellen
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