Bundestagswahl vorgezogen Wird ab jetzt immer im Februar gewählt?
Es gibt Neuwahlen – und zwar erstmals seit zwei Jahrzehnten nicht im Herbst, sondern im Winter. Verschiebt das auch die künftigen Wahltermine?
Die Ampelregierung ist am Ende, am 23. Februar 2025 sollen Neuwahlen stattfinden. Viele werden damit zum ersten Mal nicht im Herbst wählen: Seit 1994 fanden die Wahlen nämlich immer zwischen Sommer und Winter statt.
Damit wird der altbewährte Rhythmus aus Sommerwahlkampf und Wahlherbst im kommenden Jahr unterbrochen. Wir das von nun an bei jeder Wahl so sein? Wirkt sich der Februar-Termin darauf aus, wann künftig Wahlen stattfinden?
Neuwahlen verschieben Wahlzyklus
Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt und orientiert sich jeweils am Termin der vorherigen Wahl. Da die Wahl 2025 nun vom September auf Februar vorgezogen wird, verschiebt sich auch der Zyklus. Die nächste reguläre Wahl 2029 könnte also bereits früh im Jahr stattfinden.
Laut Grundgesetz muss die Bundestagswahl nicht exakt auf den Tag genau vier Jahre nach der letzten Wahl stattfinden, sondern innerhalb eines flexiblen Zeitraums von zwei Monaten. "Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt", heißt es in Artikel 39.
Dieser Spielraum erleichtert die Wahlplanung. Er ermöglicht zum Beispiel, den Termin an Feiertage oder Großereignisse anzupassen. Und das bedeutet auch: Die Wahl muss von nun an nicht zwingend immer im Februar stattfinden.
Frühere Neuwahlen haben Wahlrhythmus verändert
Solche Verschiebungen gab es in der deutschen Geschichte schon öfter. Die erste Vertrauensfrage stellte Willy Brandt 1972. Hatte die Wahl 1969 noch im September gelegen, war die Neuwahl 1972 nun im November. Das verschob den Zyklus: Die nächste Wahl 1976 fiel auf den Oktober.
Ähnlich verlief es 1983 unter Helmut Kohl: Die Neuwahl fand im März statt und verschob die darauffolgende Wahl 1987 auf Januar. 1994 fand die Wahl Mitte Oktober statt: Seitdem wurde immer im Herbst gewählt.
Auch 2005, als Gerhard Schröder Neuwahlen ansetzte, hätte sich der Rhythmus theoretisch ändern können. Da Schröders Amtszeit jedoch fast genau um ein Jahr verkürzt wurde, blieb es bei Wahlen im Herbst.
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: "Artikel 39"
- Haus der Geschichte: "Bundestagswahl 1994"
- Deutscher Bundestag: "Vorzeitige Neuwahlen: Willy Brandts Vertrauensfrage"
- Deutscher Bundestag: "Helmut Kohls Vertrauensfrage"
- Die Bundeswahlleiterin: "Wahl zum 6. Deutschen Bundestag"
- RND: "Finden die Bundestagswahlen jetzt immer im Februar statt?"