Bund muss um Millionen bangen Maskenprozesse: BGH kündigt Entscheidungen an

Der Bundesgerichtshof kündigt erste Entscheidungen zur Maskenbeschaffung in der Corona-Krise an. Für den Bund geht es allein in diesen Verfahren um weit über 100 Millionen Euro.
Der Bundesgerichtshof (BGH) will noch im Laufe dieses Jahres über sechs von sieben anhängigen Verfahren zur Maskenbeschaffung des Bundesministeriums für Gesundheit in der Corona-Krise entscheiden. Das teilte ein Sprecher des BGH auf Anfrage von t-online mit. Bei diesen sechs Verfahren handelt es sich um sogenannte Nichtzulassungsbeschwerden – also Verfahren, bei denen die Vorinstanz eine Revision ursprünglich nicht vorgesehen hat, die das Bundesministerium oder die Gegenseite aber dennoch durchsetzen wollen.
Ministerium unterlag in den Vorinstanzen
Die jeweiligen Kläger sind Lieferanten von Atemschutzmasken, die 2020 Auftragszuschläge im Open-House-Verfahren des Bundesministeriums erhielten, das vom damaligen Minister Jens Spahn (CDU) initiiert wurde. Seit mehreren Jahren weigert sich das Ministerium in vielen Fällen, entsprechende Rechnungen zu begleichen. Als Gründe werden verzögerte Lieferungen, mangelhafte Ware oder zuletzt überhöhte Preise angeführt.
Gleichwohl wurde das Ministerium in sechs der insgesamt sieben Verfahren jeweils in zwei Instanzen zu Zahlungen an die Lieferanten verurteilt. In vier Verfahren waren es für die öffentliche Kasse relativ kleine Beträge bis zu 1 Million Euro. Ein Verfahren betrifft rund 18,4 Millionen Euro plus Zinsen. Das öffentlichkeitswirksamste Verfahren betrifft eine ausstehende Zahlung von 85,6 Millionen Euro, die sich samt Zinsen auf mittlerweile weit über 120 Millionen Euro beläuft.
Sonderfall wird Anfang 2026 entschieden
Erst, wenn die Revision zugelassen werden sollte, würde der Bundesgerichtshof die in der Vorinstanz ergangenen Urteile jeweils auf Rechtsfehler prüfen. Im siebten Fall, der bereits vom Oberlandesgericht Köln als Sonderfall gewertet wurde, geschieht das bereits.
Hier hatte ein Unternehmen einen Schadensersatzanspruch in Höhe von rund 21,4 Millionen Euro geltend gemacht, obwohl es keinen Zuschlag durch den Bund erhielt. Das Oberlandesgericht Köln sprach dem Kläger im Mai allerdings nur rund 250.000 Euro plus Zinsen zu. Das Urteil wurde vom Bundesministerium als Erfolg einer neuen Prozessstrategie gewertet. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur bereits zugelassenen beiderseitigen Revision wird laut Gericht im ersten Quartal 2026 erwartet.
- Eigene Recherchen
- Urteile des Landgerichts Bonn und des Oberlandesgerichts Köln