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Justizminister beschließen Obergrenze – für Gras und Hasch


Bundesweite Einigung
Justizminister beschließen Obergrenze – für Gras

Von dpa, jmt

Aktualisiert am 07.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Ein junger Mann raucht einen Joint: In Deutschland soll bald bundesweit der Besitz von bis zu sechs Gramm straffrei bleiben.Vergrößern des BildesEin junger Mann raucht einen Joint: In Deutschland soll bald bundesweit der Besitz von bis zu sechs Gramm straffrei bleiben. (Quelle: dpa-bilder)
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Die Justizminister der Länder haben sich für eine bundesweite Cannabis-Obergrenze ausgesprochen. Doch schon schert das erste Land aus dem Beschluss aus.

Bald soll es eine bundesweite Regelung zur Einstellung von Strafverfahren aufgrund des Besitzes von Cannabis geben. Die Justizminister der Bundesländer haben bei ihrer Konferenz in Eisenach eine Vereinheitlichung bestehender Regelungen beschlossen.

Bisher gelten in den Bundesländern unterschiedliche Obergrenzen. In Baden-Württemberg und einigen anderen Bundesländern liegt sie bei 6 Gramm, in Berlin bei 15 Gramm. Die Beschlüsse der Justizminister der Länder sind Vorschläge, die an das Bundesjustizministerium herangetragen werden.

"Die Vereinheitlichung der Obergrenze wäre überfällig, denn die strafrechtliche Verfolgung der Drogenkriminalität ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen rechtlichen Flickenteppich leisten könnten", sagte Baden-Württembergs CDU-Justizminister Guido Wolf laut Pressemitteilung. Wolf hatte die Regelung vorgeschlagen.

Auch nach einem Beschluss der Justizminister der Länder für eine bundesweite Cannabis-Obergrenze will Berlin an seiner bisherigen Regelung festhalten. Man sehe bei dem Thema keinen Änderungsbedarf, sagte ein Sprecher der Justizverwaltung am Donnerstag auf Anfrage. Es bleibe dabei, dass man in der Hauptstadt bis zu 15 Gramm Cannabis in der Regel straffrei besitzen kann. Berlin stimmte den Angaben zufolge gegen den Sechs-Gramm-Vorschlag.

Verwendete Quellen
  • dpa
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