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Grüne hinterfragen Innenministerium wegen Regenbogenflaggen-Vorgabe


"Auffällig schmallippig"
Grüne hinterfragen Regenbogenflaggen-Vorgabe


Aktualisiert am 04.08.2025 - 16:42 UhrLesedauer: 3 Min.
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Nancy Faeser: Die SPD-Politikerin war Innenministerin der Ampelkoalition. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)
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Das Innenministerium ließ im April wissen: Die Regenbogenflagge darf nur einmal im Jahr gehisst werden. Die Grünen wollten nun wissen, ob die damals amtierende Ministerin Faeser in die Ansage involviert war.

Eine Vorgabe des Innenministeriums, wonach die Regenbogenfahne nur an einem Tag pro Jahr an Ministerien aufgezogen werden darf, wirft erneut Fragen auf. Das zeigt eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag, die t-online vorliegt.

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Darum geht es: In einem Schreiben des Ministeriums zur Beflaggung von Dienstgebäuden, das auf den 28. April 2025 datiert ist, heißt es: "Ist die Regenbogenflagge bereits zu einem Ereignis gesetzt worden, darf sie zu keinem weiteren Ereignis innerhalb desselben Kalenderjahres mehr gesetzt werden.“

Zum Zeitpunkt der Ausstellung des Schreibens war die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) noch im Amt. Am 6. Mai übernahm ihr Nachfolger, der CSU-Politiker Alexander Dobrindt. Die Bundestagsfraktion der Grünen wollte daraufhin vom Innenministerium wissen, ob Faeser über die Erarbeitung der Anwendungshinweise informiert gewesen sei und die Anwendungshinweise ausdrücklich oder konkludent – also nicht ausdrücklich, sondern durch schlüssiges Verhalten – freigegeben habe.

Einer Beteiligung der damaligen Bundesministerin des Innern und für Heimat habe es nicht bedurft, heißt es in der Antwort des Innenministeriums. Das liege daran, dass es sich "lediglich um Klarstellungen" im Rahmen einer nach wie vor bestehenden Genehmigung zum Hissen der Regenbogenflagge aus dem Jahr 2022 gehandelt habe. Tatsächlich hat Faeser 2022 einen sogenannten Beflaggungserlass unterzeichnet, der das Hissen der Regenbogenfahne regelt und grundsätzlich an Dienstgebäuden des Bundes erlaubt.

Grünen-Politiker Emmerich wirft Ministerium "Einschränkung" vor

Darin sind Bedingungen für das Hissen der Regenbogenflagge gelistet. Sie darf demnach nicht an einem "regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstag" gehisst werden oder an einem Tag, für den eine besondere Beflaggung angeordnet worden ist. Regelmäßige allgemeine Beflaggungstage sind etwa der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar), der Tag der Arbeit (1. Mai) oder der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober). Das Hissen der Regenbogenflagge müsse sich außerdem auf einen "konkreten Termin" beziehen. Das kann der Christopher Street Day (28. Juni) oder ein regionaler Anlass sein.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, moniert, dass die Vorgabe aus dem April 2025 "eine klare Einschränkung gegenüber der Praxis" sei, die unter der Ampelregierung ermöglicht worden sei. Denn in der damaligen Regelung von 2022 werde "mit keinem einzigen Wort angeordnet, dass die Regenbogenflagge nur einmal im Jahr gesetzt werden dürfe, sondern nur, dass sich das Setzen auf einen konkreten Termin beziehen müsse", so Emmerich zu t-online.

Interessant an der Antwort des Innenministeriums sei es, dass man es im Innenministerium im April 2025 offenbar nicht für nötig befunden habe, die damals noch amtierende Innenministerin Faeser überhaupt zu unterrichten, so Emmerich weiter. Er frage sich, ob es sich hier um einen Fall von vorauseilendem Gehorsam gegenüber der kommenden neuen Führung gehandelt habe. Das Ministerium sei "auffällig schmallippig".

Faeser: "Sichtbares Zeichen gegen jede Diskriminierung"

In der Kleinen Anfrage, die auch von Emmerich gestellt wurde, wird das Innenministerium weiter gefragt, ob der jetzige Bundesinnenminister Dobrindt bereits vor seinem Amtsantritt in den Vorgang der Erstellung des Schreibens zur Beflaggung vom 28. April involviert worden sei. Die Antwort des Innenministeriums, unterzeichnet von Innenstaatssekretärin Daniela Ludwig, lautet: "Nein." Dass das Schreiben einen einschränkenden Charakter habe, weist das Innenministerium zurück.

Schon 2022 sei die zeitliche Beschränkung von "einem Tag im Jahr" ausgeführt, so das Innenministerium. Zumindest aus dem veröffentlichten Schreiben geht dies so allerdings nicht eindeutig hervor. Die damalige Innenministerin Faeser hatte zudem mitgeteilt, dass es ihr wichtig gewesen sei, "das Hissen der Regenbogenflagge zu bestimmten Anlässen an Bundesgebäuden" zu erlauben. "Zum Beispiel am Christopher Street Day setzen wir so ein sichtbares Zeichen des Staates für Vielfalt und gegen jede Diskriminierung", so Faeser damals.

Seit Wochen gibt es eine Debatte um das Hissen der Regenbogenflagge. Für den Bundestag hatte dessen Präsidentin Julia Klöckner (CDU) das Hissen der Flagge anlässlich des Christopher Street Days abgelehnt. Sie begründete dies mit der Pflicht der Bundestagsverwaltung zur Neutralität. Anders als in den vergangenen Jahren gab es beim CSD-Umzug in diesem Jahr keinen offiziellen Wagen des Bundestags. Klöckner hatte sich für die Entscheidungen teils heftige Kritik zugezogen.

Verwendete Quellen
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