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SPD und CDU: Innenminister wollen Intensiv-Straftäter nach Syrien abschieben können


Bei schweren Vergehen
Innenminister wollen Straftäter nach Syrien abschieben können

Von dpa
Aktualisiert am 05.12.2019Lesedauer: 2 Min.
Sammelabschiebung am Flughafen München (Archivbild): Die Innenminister wollen den Abschiebestopp nach Syrien lockern, um Intensiv-Straftäter dorthin abschieben zu können.Vergrößern des BildesSammelabschiebung am Flughafen München (Archivbild): Die Innenminister wollen den Abschiebestopp nach Syrien lockern, um Intensiv-Straftäter dorthin abschieben zu können. (Quelle: Michael Trammer/imago-images-bilder)
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Der Abschiebestopp für Syrer soll gelockert werden. Die Länder-Innenminister von SPD und Union einigten sich darauf, Ausweisungen schwerer Straftäter nach Syrien zu erlauben.

Ohne Risiko können Flüchtlinge derzeit nicht nach Syrien zurückkehren. Das ist die Einschätzung des Auswärtigen Amtes. Die Innenminister der Länder wollen gefährliche Straftäter trotzdem dorthin zurückschicken. Die Länder-Innenminister von SPD und Union seien sich darüber einig, Abschiebungen gefährlicher Straftäter in das Bürgerkriegsland zu erlauben, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hans-Joachim Grote (CDU), am Donnerstag in Lübeck. Er verwies allerdings auf praktische Probleme. "Es gibt momentan in Syrien für uns keine Ansprechpartner, das ist die Schwierigkeit. Aber der Wille, da auch Straftäter nach Syrien wie nach Afghanistan abzuschieben, ist da."

Nach Angaben von Grote haben sich die Minister von Union und SPD bereits darauf verständigt. "Wir wollen das morgen abschließend beschließen." Auf Nachfrage erläuterte er: "Es bleibt dabei: Es gibt einen Abschiebestopp nach Syrien, mit Ausnahme von schweren Straftaten. Ich glaube, anders wäre es auch den Menschen hier nicht zu vermitteln, dass jemand, der schwere Straftaten begeht, dennoch den Schutzstatus des Flüchtlings hat. Irgendwann werden auch diese Rechte, die wir gewähren, verwirkt."


In Syrien gibt es nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes aktuell keine Region, in die Flüchtlinge ohne Risiko zurückkehren können. "Immer wieder sind Rückkehrer, insbesondere – aber nicht nur – solche, die als oppositionell oder regimekritisch bekannt sind oder auch nur als solche erachtet werden, erneuter Vertreibung, Sanktionen beziehungsweise Repressionen, bis hin zu unmittelbarer Gefährdung für Leib und Leben ausgesetzt", heißt es in einem internen Bericht des Auswärtigen Amtes, dessen Inhalt Anfang Dezember öffentlich wurde und der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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