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Vorstoß der Linken: Streit um Minister-Pension – Bezüge zu hoch?


"Volle Ansprüche nach halber Arbeit?" Streit um Minister-Pension

Von dpa
Aktualisiert am 11.12.2019Lesedauer: 2 Min.
Dietmar Bartsch: Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch kritisiert eine Sonderregelung bei Minister-Pensionen.Vergrößern des BildesDietmar Bartsch: Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch kritisiert eine Sonderregelung bei Minister-Pensionen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Bekommen Minister zu viel Pension, wenn sie keine volle Legislaturperiode arbeiten? Ja, findet die Linke. Die Bezüge stünden "in keinem Verhältnis zum Durchschnittsrentner", sagt Dietmar Bartsch.

Die Linke im Bundestag hat sich für die Streichung einer Ausnahmeregelung ausgesprochen, die Bundesministern unter bestimmten Bedingungen schon nach zwei Jahren Pensionsansprüche gewährt. "Volle Ansprüche nach halber Arbeit? Das ist sehr fragwürdig", sagte Fraktionschef Dietmar Bartsch der "Süddeutschen Zeitung".

Im Bundesministergesetz heißt es: "Ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung hat von dem Zeitpunkt an, in dem die Amtsbezüge aufhören, Anspruch auf Ruhegehalt, wenn es der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat." Zur Beendigung des Amtsverhältnisses heißt es dann unter anderem, "im Falle einer Auflösung des Bundestages und einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren gilt dies als Amtszeit von vier Jahren".

"In keinem Verhältnis zum Durchschnittsrentner"

Das Ruhegehalt beträgt 27,74 Prozent der Ministerbezüge. "Mehr als 4000 Euro, ohne Beiträge geleistet zu haben", sagte Bartsch der "SZ", das stehe "in keinem Verhältnis zum Durchschnittsrentner".

FDP-Fraktionsvize Christian Dürr bezeichnete die Ausnahmeregelung in der Zeitung hingegen als grundsätzlich sinnvoll, "sonst würden Bundesminister, die beispielsweise nur dreieinhalb Jahre im Amt waren, gar keine Altersvorsorgeansprüche bekommen – das wäre nicht fair".


Jeder Minister habe "einen anstrengenden, verantwortungsvollen Job, der entsprechend gewürdigt werden sollte", sagte Dürr. Aber es dürfe keine Bevorzugung geben. Wer weniger als vier Jahre im Amt war, sollte deshalb auch nicht mehr "die vollen 27,74 Prozent" erwerben können. Wie bei jedem normalen Arbeitnehmer müsse "der Anspruch im Verhältnis zur Dienstzeit stehen".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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