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Rundfunkbeitrag wird nicht erhöht: Sender-Chef kündigt Folgen für ARD-Programm an


Nach Schlappe vor Verfassungsgericht
Sender-Chef kündigt Folgen für ARD-Programm an

Von dpa, dru

Aktualisiert am 22.12.2020Lesedauer: 3 Min.
Mehr Geld für die Öffentlich-Rechtlichen: Alle Bundesländer bis auf Sachsen-Anhalt haben der Erhöhung bereits zugestimmt.Vergrößern des BildesMehr Geld für die Öffentlich-Rechtlichen: Alle Bundesländer bis auf Sachsen-Anhalt haben der Erhöhung bereits zugestimmt. (Quelle: Marius Becker/dpa)
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Am Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags wäre fast die Koalition in Magdeburg geplatzt. ARD und ZDF wollten die Blockade Sachsen-Anhalts per Einstweiliger Anordnung umgehen – und sind damit vorerst gescheitert.

Der monatliche Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro kann nicht wie geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent steigen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung durch Sachsen-Anhalt ab. Die Sender kündigten an, dass das Urteil Konsequenzen für ihr Programm haben werde.

Die Richter des Ersten Senats begründeten ihrer Entscheidung damit, dass die Sender nicht ausreichend dargelegt hätten, warum es ihnen nicht möglich sein sollte, ihr Programmangebot für eine gewisse Zeit auch so weiter zu finanzieren. Über die eigentlichen Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.)

Der Beitrag sollte eigentlich zum 1. Januar auf 18,36 Euro steigen. Den zusätzlichen Bedarf von 86 Cent im Monat hatte eine unabhängige Kommission, die KEF, ermittelt. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009. Sie soll eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgleichen. Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 nicht mehr als geräteabhängige Gebühr, sondern je Wohnung erhoben wird, ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender.

"Das wird man im Programm sehen und hören"

Weil nun ab Januar einplante Gelder zunächst fehlen, hat ARD-Chef Tom Buhrow eine Anpassung der Finanzplanungen seiner Senderanstalt angekündigt. "Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird", teilte Buhrow auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Man werde nun gemeinsam beraten. Zugleich betonte Buhrow: "Für die Verfassungsbeschwerde hat das Gericht noch keine Vorentscheidung getroffen. Jetzt setzen wir auf eine rasche Entscheidung in der Hauptsache."

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Auch das Deutschlandradio kündigte Einschnitte an. Ein Sprecher des öffentlich-rechtlichen Senders teilte mit: "Deutschlandradio nimmt den Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis. Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten."

In den kommenden vier Jahren fehlten demnach insgesamt rund 66,5 Millionen Euro, wenn die Beitragsanpassung nicht kommt. Dies hätte "unweigerlich erhebliche Folgen für die Programmgestaltung." ZDF-Intendant Thomas Bellut sah in dem Urteil auch einen ermutigenden Punkt. Der Intendant teilte mit: "Ermutigend ist der Hinweis in der Begründung, dass eine Verletzung der Rundfunkfreiheit angesichts der bisherigen Rechtsprechung möglich ist."

Sachsen-Anhalt blockiert Beitragsanpassung

Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt bislang die Zustimmung Sachsen-Anhalts. Dort hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff am 8. Dezember den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine CDU – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würden. Damit ist die Anhebung generell blockiert, denn alle 16 Landesparlamente müssen zustimmen.

Die öffentlich-rechtlichen Sender sehen sich in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt und haben in Karlsruhe geklagt. Ihre Verfassungsbeschwerden seien auch "weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet", heißt es in dem Beschluss der Richter. Allerdings sahen sie keinen Anlass, sofort einzugreifen.

Die Sender hätten nicht näher dargelegt, "dass eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen führte". Zwar könne ein schlechteres Programm im Nachhinein nicht mehr ausgeglichen werden. Die Richter gehen aber davon aus, dass die Sender in der Lage sind, für eine gewisse Zeit in Vorleistung zu treten - zumal ihnen ein Ausgleich zustehen würde, sollte Karlsruhe ihren Verfassungsbeschwerden am Ende stattgeben.

Der Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth lehnte es auch ab, die Verfallsklausel im Änderungsstaatsvertrag vorübergehend außer Kraft zu setzen. Sie sieht vor, dass der Vertrag gegenstandslos wird, wenn bis Jahresende nicht sämtliche Ratifikationsurkunden da sind. Die Sender hätten nicht vorgetragen, weshalb die Klausel einer späteren Anhebung des Beitrags im Wege stehen sollte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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