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Schulze: Entwurf für neues Klimaschutzgesetz schon kommende Woche


Nach Gerichtsurteil
Umweltministerin Schulze will neues Klimaschutzgesetz schnell vorlegen

Von afp
02.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Svenja Schulze bei einem Termin in der Bundespressekonferenz in Berlin: Die Bundesumweltministerin will schon in der kommenden Woche einen neuen Entwurf für das Bundesklimaschutzgesetz vorlegen(Archivfoto).Vergrößern des BildesSvenja Schulze bei einem Termin in der Bundespressekonferenz in Berlin: Die Bundesumweltministerin will schon in der kommenden Woche einen neuen Entwurf für das Bundesklimaschutzgesetz vorlegen(Archivfoto). (Quelle: Jürgen Heinrich/imago-images-bilder)
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Svenja Schulze macht Tempo: Laut "Spiegel" soll schon in der kommenden Woche der Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz fertig sein. Scharfe Kritik äußert sie an Wirtschaftsminister Altmaier.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will nach dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts schon bis zum Ende der Woche den Entwurf für eine Novelle des Klimaschutzgesetzes vorlegen. "Wir arbeiten daran, schon in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf vorzulegen, der auch ein neues deutsches Klimaziel für 2030 vorsehen wird", sagte Schulze am Sonntag dem Magazin "Spiegel".

Die Umweltministerin forderte unter anderem ehrgeizigere Ziele beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und griff in diesem Zusammenhang Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) scharf an. Sie habe im Winter vorgeschlagen, dass Ausbautempo bei Wind- und Solaranlagen in den 20er Jahren im Vergleich zu den bisherigen Planungen zu verdoppeln. Die Union habe das blockiert.

"Seine Nebelkerzenpolitik macht mich sauer"

"Vielleicht holt Peter Altmaier meinen Vorschlag ja jetzt doch wieder aus seinem Papierkorb", sagte Schulze. Mit der Klimaschutzpolitik ihres Kabinettskollegen ging sie hart ins Gericht: "Seine Nebelkerzenpolitik macht mich sauer, seine Klimakrokodilstränen kann er sich sparen."

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass im deutschen Klimaschutzgesetz ausreichende Vorgaben für die Minderung der CO2-Emissionen ab 2031 fehlen. Den Karlsruher Richtern zufolge ist das Gesetz teilweise verfassungswidrig, weil Lasten auf die Zeit nach 2030 verschoben und so Freiheitsrechte der jüngeren Generation verletzt würden. Die Bundesregierung kündigte daraufhin an, rasch ein neues Gesetz auf den Weg bringen zu wollen.

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