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Nach Masken-Affäre: Landtag in Bayern verschärft Regeln für Abgeordnete


Nach Masken-Affäre
Landtag in Bayern verschärft Regeln für Abgeordnete

Von dpa
07.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Georg Nüßlein: Der Politiker ist wegen der Masken-Affäre aus der CSU ausgetreten.Vergrößern des BildesGeorg Nüßlein: Der Politiker ist wegen der Masken-Affäre aus der CSU ausgetreten. (Quelle: Christian Spicker/imago-images-bilder)
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Nach der Masken-Affäre um die CSU-Politiker Sauter und Nüßlein zieht der bayrische Landtag Konsequenzen: Die Regeln für Abgeordnete werden deutlich strenger.

Als Konsequenz aus der Affäre um die Vermittlung von Maskenkäufen der Staatsregierung durch CSU-Politiker gelten in Bayern künftig verschärfte Regeln für Abgeordnete. Der Landtag billigte am Dienstagabend mit großer Mehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf, auf den sich am Ende CSU, Freie Wähler, Grüne, SPD und FDP verständigt hatten. Mit Nein stimmten die AfD und der frühere Justizminister Alfred Sauter, der selbst im Zentrum der Affäre steht.

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Nebentätigkeiten sind demnach in Zukunft zwar nicht generell verboten. Untersagt sind den Landtagsabgeordneten jedoch bezahlte Lobbytätigkeiten für Dritte bei Staatsregierung, Landtag und weiteren Behörden. Auch der Verkauf und die Vermittlung von Immobilien, Waren und Dienstleistungen für Dritte bei den Organen und Behörden des Freistaates und den Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum des Freistaates stehen, sind den Parlamentariern künftig verboten. Darüber hinaus müssen Abgeordnete Einkünfte aus Nebentätigkeiten in Zukunft grundsätzlich ab dem ersten Euro veröffentlichen.

Bei Sauter geht es um 1,2 Millionen Euro

Konkreter Auslöser für die Verschärfung der Regeln ist die sogenannte Maskenaffäre. Sauter sowie der inzwischen aus der CSU ausgetretene bisherige Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein sollen für die Vermittlung von Maskengeschäften im Jahr 2020 viel Geld bekommen haben, Nüßlein 660.000 Euro, Sauter sogar rund 1,2 Millionen Euro. Das bayrische Gesundheitsministerium hat betont, in keinem Fall seien Provisionen seitens des Ministeriums an Mandatsträger gezahlt worden.

Das Oberlandesgericht München hatte zuletzt in der Sache mitgeteilt, dass es im Handeln Sauters und Nüßleins "den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt" sieht. Denn dies setze voraus, "dass einem Abgeordneten ein Vorteil als Gegenleistung für eine Handlung bei der Wahrnehmung seines Mandats zugewendet beziehungsweise versprochen wird". Sauter und Nüßlein betonen, sie hätten jeweils nicht als Abgeordnete gehandelt. Die Generalstaatsanwaltschaft München kündigte allerdings an, sie wolle die Sache nun vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe klären lassen.

Unabhängig davon sind Geschäfte wie die mit Corona-Masken im vergangenen Jahr für Landtagsabgeordnete künftig verboten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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