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Großspenden im Bundestag: Diese Parteien gingen 2022 leer aus


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Großspenden: Diese Parteien gingen 2022 leer aus

Von dpa
27.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Plenarsaal des Bundestags (Archiv): SPD, FDP, CSU, Linke und AfD gingen bis Weihnachten jeweils leer aus.
Plenarsaal des Bundestags (Archiv): SPD, FDP, CSU, Linke und AfD gingen bis Weihnachten jeweils leer aus. (Quelle: IMAGO/IPON)
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Nach dem Bundestagswahljahr 2021 sind die Großspenden an die Parteien eingebrochen. Kleine Parteien erhielten erhebliche Zuwendungen.

Die Einnahmen der Parteien aus Großspenden sind in diesem Jahr drastisch zurückgegangen. Nach einem Rekordaufkommen von rund 12,5 Millionen Euro im Bundestagswahljahr 2021 kamen die im Parlament vertretenen großen Parteien 2022 zusammen nur noch auf rund 760.000 Euro. Diese Summe teilten sich CDU (570.052 Euro) und Grüne (190.002 Euro). SPD, FDP, CSU, Linke und AfD gingen bis Weihnachten jeweils leer aus, wie aus der Veröffentlichung des Bundestags hervorgeht. Weitere rund 500.000 Euro erhielt der erstmals mit einem Abgeordneten vertretene SSW, der aber einen Sonderfall darstellt.

Allerdings überweisen manche Großspender oft erst kurz vor oder nach Weihnachten Geld an die Parteien. Bis zur Veröffentlichung durch den Bundestag vergehen einige Tage. Dies könnte die Bilanz noch etwas aufbessern.

Größte Einzelspende geht an DKP

Als Spendenkönig darf sich die nicht im Bundestag vertretene DKP fühlen. Die linke Partei bekam mit 270.255 Euro die größte Einzelspende. Zusammen mit einer weiteren Zuwendung von 80.000 Euro erzielte sie Einnahmen von 350.255 Euro. Bei der Bundestagswahl 2017 war die DKP zunächst gar nicht zugelassen worden. Sie musste sich die Teilnahme erst vor dem Bundesverfassungsgericht erstreiten.

Politische Parteien finanzieren sich in Deutschland vor allem durch Mitgliedsbeiträge, Geld vom Staat und Spenden. Einzelspenden über 50.000 Euro müssen die Parteien dem Bundestagspräsidenten sofort melden, der die Angaben zeitnah veröffentlichen muss. Zuwendungen, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, müssen mit Namen und Anschrift des Spenders sowie der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht verzeichnet werden. Er wird dem Bundestagspräsidenten zugeleitet.

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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