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Höckes Kyffhäusertreffen: AfD muss 34.000 Euro Strafe zahlen


Einnahmen nicht angegeben
AfD muss 34.000 Euro Strafe für Höcke-Treffen zahlen

Von afp, jmt

Aktualisiert am 29.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke: Das Treffen seines Flügels sorgt für Ärger.Vergrößern des BildesDer Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke: Das Treffen seines Flügels sorgt für Ärger. (Quelle: imago-images-bilder)
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Wegen des Kyffhäusertreffens des Flügels muss die AfD nun an die Bundestagsverwaltung zahlen: Das Parlament hat einen Strafbescheid verschickt. Die Partei habe im Rechenschaftsbericht falsche Angaben gemacht.

Die AfD muss laut Informationen von t-online.de eine Strafzahlung wegen nicht deklarierter Einnahmen an den Bundestag leisten. Einnahmen und Ausgaben aus dem sogenannten Kyffhäusertreffen im Jahr 2017 seien nicht im Rechenschaftsbericht der Partei erfasst gewesen, erklärte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung auf Anfrage. Die AfD habe unrichtige Angaben gemacht – es handele sich um einen Betrag in Höhe von rund 17.000 Euro. Demnach müsse die AfD nun laut Parteiengesetz das Doppelte zahlen: rund 34.000 Euro. Über den Strafbescheid hatte zunächst das ZDF berichtet.

Der vom thüringischen Landesvorsitzenden Björn Höcke geleitete Flügel hatte Parteimitglieder für den 2. September 2017 zu seinem dritten Kyffhäusertreffen eingeladen – und dabei von Teilnehmern eine Gebühr von 20 Euro verlangt, die auf ein Konto des Landesverbandes flossen. Das Treffen gilt als zentrale bundesweite Anlaufstelle für den offen rechtsradikalen Teil der Partei. Auf Anfrage des ZDF wollte sich ein Sprecher der Partei nicht zu dem Strafbescheid äußern – das sei "Sache der Thüringer".


Die AfD hat derzeit mit diversen Finanzaffären zu kämpfen. Im April verhängte die Bundestagsverwaltung Strafzahlungen in Höhe von 402.900 Euro wegen der sogenannten "Goal AG"-Affäre um den Parteivorsitzenden Jörg Meuthen und Bundesvorstand Guido Reil. Dagegen geht die Partei gerichtlich vor.

Zudem steht Fraktionschefin Alice Weidel wegen zweifelhafter Spenden in Höhe von über 130.000 Euro von Schweizer Strohmännern unter Druck; in diesem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft Konstanz. Es steht auch weiter im Raum, ob eine Gratiszeitung in NRW als Wahlkampfspende zu werten ist – in diesem Fall könnte sogar eine Strafe in Millionenhöhe drohen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
  • eigene Recherchen
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