Die Bundesregierung hat grünes Licht für einen Polizeibeauftragten des Bundes gegeben. Ein bayerischer Abgeordnete könnte die Rolle bald bekleiden.
Analog zur Wehrbeauftragten, die für die deutschen Soldaten zuständig ist, bekommt der Bundestag jetzt auch einen Polizeibeauftragten. Dafür machten die Abgeordneten am Donnerstag den Weg frei. Das neue Amt soll Polizisten und Bürgern gleichermaßen eine Anlaufstelle bieten, um Fehlverhalten oder mögliche strukturelle Missstände anzuzeigen, heißt es in dem entsprechenden Gesetz, das mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der Linken gebilligt wurde.
Der Polizeibeauftragte soll in Kürze vom Bundestag gewählt werden. Dem Vernehmen nach ist der bayerische SPD-Abgeordnete Uli Grötsch für das Amt vorgesehen, der vor seiner Zeit im Parlament als Polizist gearbeitet hat.
Nur für Polizisten auf Bundesebene zuständig
Die Zuständigkeit des Bundespolizeibeauftragten beschränkt sich allerdings auf Bundespolizei, Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Ansonsten sind die Bundesländer für die Polizei zuständig, weshalb es deutschlandweit schon sieben Landespolizeibeauftragte gibt, unter anderem in Baden-Württemberg, Berlin, und Schleswig-Holstein.
Die Union und die AfD lehnten das Vorhaben ab. So beklagte der CDU-Abgeordnete Hendrik Hoppenstedt eine Schaffung von "unnötigen Doppelstrukturen". Es gebe bereits zahlreiche Ansprechpartner wie Beschwerdestellen, Personalräte oder die Innenrevision. Irene Mihalic von den Grünen wies die Kritik zurück: Die Möglichkeit, Eingaben auch unabhängig von bestehenden Strukturen zu machen, sorge für mehr Durchlässigkeit in den Hierarchien der Polizei.
Beschwerdestelle für Polizeigewalt sorgt für Diskussionen
Eigentlich wollte der Bundestag schon vor Weihnachten über das Amt eines Bundespolizeibeauftragten abstimmen. Wegen eines "redaktionellen Fehlers" im Gesetzentwurf wurde die abschließende Beratung jedoch kurzfristig verschoben.
Immer wieder wird auch in den Ländern über unabhängige Polizei-Beschwerdestellen diskutiert. Diese sollen aktiv werden, sobald es zu Polizeigewalt gekommen sein soll. Während Polizeiwissenschaftler und NGOs eine Behörde befürworten, kritisieren Polizeigewerkschaften solche Vorhaben. Mehr zum Thema lesen Sie hier.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa