t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaKriminalität

Drama in Wolgast: Dreijährige stirbt an zu heißem Bad – Mutter angeklagt


Emma starb mit drei Jahren
Kind stirbt an zu heißem Bad – Mutter angeklagt

Von dpa
Aktualisiert am 23.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Blaulicht der Polizei: Eine Frau steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. (Symbolbild)Vergrößern des BildesBlaulicht der Polizei: Eine Frau steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. (Symbolbild) (Quelle: Alexander Pohl/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Weil sie ihr Kind zu heiß badete, starb es an Verbrühungen. In Mecklenburg-Vorpommern muss sich deshalb eine 28-Jährige vor Gericht verantworten. Der Mutter drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Neun Monate nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens aus Wolgast, das an Verbrühungen starb, ist Anklage gegen die Mutter erhoben worden. Der damals 27 Jahre alten Frau wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, wie ein Sprecher der Stralsunder Staatsanwaltschaft sagte. Sie habe die kleine Emma Anfang Oktober 2018 offensichtlich zu heiß gebadet. "Wir gehen nicht von einer vorsätzlichen Tat aus."

Die Frau hatte das Kind nach einem "Erkältungsbad" schlafen gelegt. Am nächsten Morgen lag es tot im Bett. Eine Obduktion ergab als Todesursache großflächige Verbrühungen, wie der Sprecher sagte. Gutachtern zufolge sollen bis zu 30 Prozent der Haut verbrüht gewesen sein. Die Frau war damals mit dem Mädchen und einem drei Monate alten Baby allein zu Hause. Der Prozess soll am Amtsgericht Greifswald laufen, unklar sei aber noch wann.

"Eingeschränkte Einsichtsfähigkeit"

Die Anklage stütze sich auch auf Angaben der Mutter gegenüber einem psychiatrischen Gutachter. Dieser habe bei der Frau eine "eingeschränkte Einsichtsfähigkeit" festgestellt, sagte Cloppenburg. Somit könne es sein, dass sie "die Folgen ihres Handelns nicht übersehen hat". Hinweise auf Kindeswohlgefährdung hatte es vor dem Vorfall nicht gegeben, hieß es vom Jugendamt.


Das Geschwisterkind war nach dem Todesfall vom Kreisjugendamt in Obhut genommen worden. Zwei ältere Geschwisterkinder leben nach Angaben des Jugendamtes bereits in Pflegefamilien. Auf fahrlässige Tötung steht laut Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website