So lösen Sie Ihren Geschenkgutschein ein
Sie haben zu Weihnachten einen Gutschein geschenkt bekommen und wissen noch nicht, wie und wo Sie ihn einlösen? Wir zeigen, wie Sie ihn sinnvoll einlösen können. Im Angebot sind Haushaltsgeräte, Möbel und Technik. Lassen Sie sich inspirieren.
Das Wichtigste im Überblick
- So lange gelten beliebte Geschenkgutscheine
- Gutscheine in Corona-Zeiten: Darauf sollten Sie achten
- Gutschein bei Amazon: Bedingungen und Shopping-Tipps
- Gutscheine bei Media Markt und Saturn
- Gutscheine bei Otto: Mode, Technik und Möbel im Sale
- Gutscheine bei Lidl: Online und in den Filialen
- Geschenkkarten bei Ikea: Möbel und Bettwaren günstig shoppen
Was kaufe ich mir nach Weihnachten mit meinem Geschenkgutschein? Wenn Sie von der Familie, den Freunden oder Kollegen einen Gutschein geschenkt bekommen haben, stehen Sie vor der großen Auswahl und einigen Punkten, die es zu beachten gilt.
Überlegen Sie, welche Anschaffung gerade sinnvoll ist. Oder Sie kaufen sich damit, was Sie immer schon haben wollten: Technik-Highlights, ausgefallene Möbel oder beispielsweise einen hochwertigen Lieblingsduft.
Gutscheine sind allgemein mindestens drei Jahre gültig. Der Verkäufer des Gutscheins darf jedoch eine kürzere oder längere Frist bestimmen. Achten Sie also darauf, wann der Gutschein abläuft. Bei den großen Shops gelten folgende Fristen.
So lange gelten beliebte Geschenkgutscheine
- Amazon: Gutscheine sind zehn Jahre gültig.
- Otto: Gutscheine sind drei Jahre gültig.
- Media Markt/ Saturn: drei Jahre nach Kauf oder fünf Jahre nach letzter Nutzung.
- Ikea: Geschenkkarten sind zehn Jahre gültig.
- Lidl: Geschenkkarten sind drei Jahre gültig.
Gutscheine in Corona-Zeiten: Darauf sollten Sie achten
Wenn Sie jetzt zu Weihnachten einen Gutschein eines großen Onlineshops geschenkt bekommen haben, ist er mindestens drei Jahre gültig. Das gilt auch in dieser Zeit. Genau beachten sollten Sie allerdings die Fristen von Gutscheinen für Konzerte oder Theater sowie von Erlebnisgutscheinen. Dort steht meist ein genaues Einlösedatum. Ist es verstrichen, verfällt auch der Gutschein.
Ein weiteres Risiko: Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss, ist der Gutschein in den meisten Fällen ebenfalls nicht mehr gültig. Die Verbraucherzentrale informiert jedoch, dass Sie bei abgelaufenen Gutscheinen einen Anspruch darauf haben, dass der Händler Ihnen den Geldwert des Gutscheins abzüglich des entgangenen Gewinns erstattet.
Bei den großen Onlineshops brauchen Sie sich als Beschenkter über die Bedingungen der Gutscheine meist weniger Gedanken machen. Lösen Sie die Gutscheine am besten online ein. Sie gelten sowohl für die Onlineshops als auch in den Filialen. Lassen Sie sich von den aktuellen Angeboten inspirieren.
Gutschein bei Amazon: Bedingungen und Shopping-Tipps
- Der Amazon-Gutschein ist zehn Jahre gültig und kann auf Amazon.de und Amazon.at eingelöst werden.
- Die Gutscheine können nicht für Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnements für den Kindle eingelöst werden.
- Auch die Bezahlung einer Amazon-Prime-Mitgliedschaft ist mit dem Gutschein nicht möglich.
Diese Angebote lohnen sich aktuell. Stöbern Sie in unserer Auswahl:
Gutscheine bei Media Markt und Saturn
- Die Gutscheine sind drei Jahre gültig und können bei Media Markt und Saturn in Deutschland eingelöst werden.
Gutscheine bei Otto: Mode, Technik und Möbel im Sale
- Der Gutschein ist drei Jahre gültig. Es können bis zu drei Geschenkgutscheine pro Bestellung verwendet werden.
- Die Gutscheine gelten nur auf Produkte, die direkt von Otto verkauft werden.
Gutscheine bei Lidl: Online und in den Filialen
- Bei Lidl shoppen Sie mit dem Gutschein nicht nur Lebensmittel in den Filialen, sondern auch die Angebote im Onlineshop.
- Die Gutscheine sind drei Jahre gültig. Wir zeigen die besten aktuellen Schnäppchen bei Lidl.
Geschenkkarten bei Ikea: Möbel und Bettwaren günstig shoppen
- Bei Ikea gelten die Geschenkkarten ab der Aktivierung zehn Jahre lang.
Ein Gutschein ist eine gute Idee, um keine Fehler beim Schenken zu machen. Achten Sie gerade in der aktuellen Zeit auf das Kleingedruckte und wenden Sie sich bei Problemen an den Händler oder die Verbraucherzentralen.
- Eigene Recherche