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Hartz IV: Jobcenter bevorzugen arbeitslose Frauen und Ältere


Beruf & Karriere
Hartz IV: Jobcenter bevorzugen Frauen und Ältere

Von t-online, dpa-afx
26.07.2012Lesedauer: 2 Min.
Frauen haben kaum Strafen vom Jobcenter zu befürchtenVergrößern des BildesFrauen haben kaum Strafen vom Jobcenter zu befürchten (Quelle: imago-images-bilder)
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Jobcenter haben offensichtlich Nachsicht mit Frauen: Weiblichen Hartz-IV-Empfängern werden bei Verstößen gegen die Bestimmungen deutlich seltener die Bezüge gekürzt als Männern. Männliche Bezieher von Arbeitslosgengeld II werden fast doppelt so häufig sanktioniert wie Frauen. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Und das nicht nicht das einzige überraschende Ergebnis der Untersuchung.

Vor allem Frauen mit Kindern kürzen die Jobcenter demnach fast nie die Leistungen, wenn sie zum Beispiel eine zumutbare Arbeit ablehnen. In Familien, in denen beide Elternteile arbeitslos sind, konzentrierten sich die Vermittlungsbemühungen häufig auf den Mann. Dabei spielt eine Rolle, dass beispielsweise Mütter von Kleinkindern nicht für die Vermittlung zur Verfügung stehen müssen. Entsprechend öfter würden bei Hartz-IV-Verstößen die Männer sanktioniert.

Selbst Single-Frauen profitieren

Überrascht hat die Nürnberger Arbeitsmarktforscher, dass von der unterschiedlichen Sanktionierungspraxis selbst kinderlose Single-Frauen profitieren. Über die Gründe für die Ungleichbehandlung rätseln auch die Studienautoren Joachim Wolff und Andreas Moczall. "Es ist nicht a priori klar, inwieweit die vorliegenden Unterschiede dadurch zustande kommen, dass Männer eher als Frauen nicht mit den Jobcentern kooperieren", betonen die Forscher. Dies sollte weiter untersucht werden.

Ältere und Akademiker müssen kaum Strafen fürchten

Ob einem Hartz-IV-Empfänger eine Sanktion droht, hängt nach Erkenntnissen der Arbeitsmarktforscher auch vom Alter der Betroffenen ab. So würden Ältere ab 50 Jahren bei Verstößen kaum mit der Kürzung des Arbeitslosengeldes belegt, junge Männer und Frauen unter 25 Jahren dagegen vergleichsweise häufig.

"Dies ist auf die besondere Konzentration von Aktivierungsbemühungen auf diese junge Altersgruppe zurückzuführen", erläutern Wolff und Moczall. Auch Jobsuchenden mit Hochschulausbildung drohten seltener Sanktionen als Arbeitslosen mit einem niedrigeren Bildungsabschluss.

Im Westen wird öfter sanktioniert

Zudem finden in Westdeutschland Sanktionen häufiger statt als in Ostdeutschland. Der Grund dafür sei die bessere Arbeitsmarktlage im Westen, erklärt das IAB. Mehr Stellenangebote und Gelegenheiten zu Bewerbungen bedeuten auch, dass häufiger Pflichtverstöße vorkommen können.

Mit Sanktionen durch die Jobcenter müssen Hartz-IV-Empfänger rechnen, die eine für sie zumutbare Arbeit oder den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung ablehnen. Strafen werden auch verhängt, wenn Hartz-IV-Bezieher eine vom Jobcenter bezahlte Aus- oder Fortbildung ohne triftigen Grund abbrechen oder mehrfach vereinbarte Gespräche mit ihrem Vermittler platzen lassen. Je nach Schwere der Versäumnisse können Hartz-IV-Leistungen ganz oder teilweise für eine begrenzte Zeit gestrichen werden.

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