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Mobbing: Gericht weist rekordverdächtige Schmerzensgeld-Klage ab


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Gericht weist Mobbingklage ab - Keine 900.000 Euro Schmerzensgeld

Von dpa-afx, dpa, dapd
Aktualisiert am 27.03.2013Lesedauer: 2 Min.
Mobbing - Ausgrenzung durch Schikane, Drohung und AngriffeVergrößern des BildesMobbing - Ausgrenzung durch Schikane, Drohung und Angriffe (Quelle: dpa)
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In einem Mobbing-Prozess hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf die Schmerzensgeld-Klage einer bei der Stadt Solingen beschäftigten Frau zurückgewiesen. Im Raum hatte die rekordverdächtige Entschädigungssumme von 900.000 Euro gestanden (Az.: 17 Sa 602/12). Die Revision ließ das Düsseldorfer Gericht nicht zu.

Gericht: Kein systematisches Mobbing

Die Klägerin hatte behauptet, durch ihre Vorgesetzten jahrelang schikaniert worden zu sein. So habe man ihr Schulungen verweigert und sie mit einem Sonderauftrag an eine neun Kilometer entfernte Einsatzstelle "entsorgt". Das Gericht wertete die von der Klägerin eingebrachten Fälle jedoch nicht als systematisches Mobbing und folgte damit dem erstinstanzlichen Urteil.

Letztendlich kommt die Entscheidung des Gerichts nicht überraschend. Schon im Verlauf des Verfahrens hatte der Richter sich skeptisch gezeigt. Laut dem Urteil habe die Frau ein jahrelanges systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Vorgesetzte bei der Stadt nicht nachweisen können. Auch habe die beklagte Stadt Wünsche der Frau nach Schulungen ablehnen dürfen, deren Kosten das Fortbildungsbudget erheblich überschritten hätten.

"Extreme Größenordnung"

Zum möglichen Schmerzensgeld äußerte sich der Richter schon während des Verfahrens kritisch und bezeichnete die 900.000 Euro als eine "extreme Größenordnung". Dabei beziffert die Mobbing-Klage laut dem Anwalt der Frau keine Schmerzensgeldsumme.

Aber als die Frau im erstinstanzlichen Gerichtsverfahren nach einer angemessenen Höhe gefragt wurde, nannte sie den hohen sechsstelligen Betrag. "Sie will ein Zeichen setzen, das dafür sorgt, dass so etwas nicht wieder passiert", begründet der Anwalt das Vorgehen seiner Mandantin.

Übliche Konfliktsituation

Er verweist dabei auf die jüngere Rechtsprechung: Die bisher zugesprochenen Summen seien zu gering, um abschreckende Wirkung zu haben. Mit der Argumentation hatte die Klägerin auch vor dem Landesarbeitsgericht keinen Erfolg: Die Richter entschieden, es handele sich um eine im Arbeitsleben übliche Konfliktsituation.

Gleichzeitig brachte die Kammer in ihrer Urteilsbegründung zum Ausdruck, dass die Klägerin selbst keinen ausreichenden Beitrag geleistet habe, die verhärtete Konfliktsituation zu entschärfen. So hatte sie ein Mediationsverfahren abgelehnt.

Fristlose Kündigung unwirksam

Der Konflikt zwischen der Arbeitnehmerin und ihrem Arbeitgeber zog sich über einen längeren Zeitraum hin: Die 53-Jährige ist seit November 1997 als vom Rat der Stadt bestellte betriebswirtschaftliche Prüferin tätig. Sie sei seit 2008 diversen Schikanen ausgesetzt gewesen, argumentiert die Ökonomin den Düsseldorfer Richtern zufolge.

Im Oktober 2009 kam es zu einer fristlosen Kündigung wegen angeblichen Arbeitszeitbetrugs. Die Stadt scheiterte allerdings mit ihrer Klage und musste die Ökonomin weiterbeschäftigen. Im aktuellen Verfahren spielte auch dieser Vorgang eine Rolle: Die Kündigung sei aber "kein Mosaikstein eines Mobbingverhaltens" gewesen, befand nun das Landesarbeitsgericht.

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