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Haustierpflege: Dürfen Sie daheim bleiben, wenn der Hund krank ist?


Haustierpflege
Dürfen Sie daheim bleiben, wenn der Hund krank ist?

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 24.01.2020Lesedauer: 1 Min.
Kranker Hund: Was ist, wenn das Haustier nicht alleine bleiben kann?Vergrößern des BildesKranker Hund: Was ist, wenn das Haustier nicht alleine bleiben kann? (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine Arbeit auszuführen, kann sich krankmelden. Ist das Kind krank, haben die Eltern rechtlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Doch was ist, wenn der Hund oder ein anderes Haustier krank ist?

Der Anspruch auf bezahlte Freistellung ist im Falle eines kranken Kindes festgelegt. Arbeitnehmer können zuhause bleiben und sich, ohne Angst um ihren Arbeitsplatz, um das Kind kümmern. Doch was ist, wenn der Hund krank ist? Müssen Angestellte dann trotzdem zur Arbeit gehen, oder haben sie sogar Anspruch auf eine bezahlte Freistellung?

Hund ist nicht mit Familienmitglied gleichzusetzen

"In diesen Fällen gibt es keinen Sonderurlaubsanspruch", sagt Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein Hund ist nach ihrer Einschätzung nicht gleichzusetzen mit einem Familienmitglied. Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung habe der Arbeitnehmer in keinem Fall, erklärt die Arbeitsrechtlerin.

In Ausnahmefällen beim Arbeitgeber abmelden

Ob der Arbeitnehmer entschuldigt der Arbeit fernbleiben darf, sei eine andere Frage: Wenn der Hund wirklich sehr krank ist und es niemanden gibt, der sich um ihn kümmern kann, dann könne dem Arbeitnehmer aus Tierschutzgründen der Weg zur Arbeit "unmöglich" sein, erklärt Reinhard.


"Die Interessenabwägung zwischen den Tierbelangen und den Interessen des Arbeitgebers kann dazu führen, dass ich zu Hause bleiben darf", so die Anwältin. Wer sich in diesen Ausnahmefällen bei dem Arbeitgeber unverzüglich abmeldet und den Hund zum Tierarzt bringt, riskiere keine Abmahnung.

Verwendete Quellen
  • dpa
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