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Schreddern statt Wegwerfen: Auch im Homeoffice gilt die DGSVO


Schreddern statt Wegwerfen
Auch im Homeoffice gilt die DGSVO

Von dpa
14.09.2020Lesedauer: 1 Min.
Zum Themendienst-Bericht vom 14.Vergrößern des BildesZum Themendienst-Bericht vom 14. September 2020: Auch im Homeoffice müssen Daten geschützt werden. Bestimmte Unterlagen müssen daher geschreddert werden. In den Papiermüll dürfen sie nicht. (Quelle: Jens Schierenbeck/dpa-tmn./dpa)
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Hamburg (dpa/tmn) - Mit der Personalakte auf das Sofa? Eher keine gute Idee. Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz schreiben vor, dass Mitarbeiter auch zuhause dieselben Datenschutzniveaus einhalten müssen, die sonst im Betrieb gelten. Darauf weist der TÜV Nord hin.

Das heißt zum Beispiel: Notizen oder Dokumente mit personenbezogenen Daten oder vertraulichen Informationen gehören nicht in den Papiermüll. Sie müssen ordnungsgemäß vernichtet werden. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht einen Aktenschredder zu stellen, so Rechtsanwalt Tim Günther vom TÜV Nord.

Günther rät weiter, Unterlagen sichtgeschützt in einem eigenen, bestenfalls abschließbaren Arbeitszimmer aufzubewahren. USB-Sticks und andere Datenträger sollten verschlüsselt werden. In den Pausen sollten Mitarbeiter den Laptop sperren.

Kommt es zu einem Verstoß gegen den Datenschutz, haftet gegenüber Externen zunächst der Arbeitgeber. Haben Mitarbeiter sich allerdings fahrlässig verhalten oder sogar vorsätzlich Daten weitergegeben, dürfen arbeitsrechtliche Konsequenzen von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung folgen.

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