Ohne Einkommen kein Krankengeld fĂŒr SelbststĂ€ndige
Berlin (dpa/tmn) - Wer als SelbststÀndiger in der Pandemie keine AuftrÀge und damit keinen Gewinn hatte, hat keinen Anspruch auf Krankengeld, sollte er im Anschluss arbeitsunfÀhig werden. So lautet das Urteil des Sozialgerichts Berlin (AZ: S 56 KR 1969/20), auf das die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist.
Zwar haben SelbststÀndige staatliche Corona-Hilfen in Anspruch nehmen können. Entscheidend ist jedoch, ob nach Abzug aller Betriebsausgaben ein Gewinn verblieben ist.
Krankenkasse verweigerte die Zahlungen
Im konkreten Fall war das nicht so. Der Mann war selbststÀndig im Bereich Veranstaltungstechnik und -management und hat im Jahr 2020 durch die Pandemie einen erheblichen Anteil seiner AuftrÀge verloren. Auch die Corona-Hilfen konnten die laufenden Ausgaben nicht ausgleichen, sodass er Verluste statt Gewinn verbuchen musste.
Als er dann Mitte 2020 krank wurde, verlangte er entsprechend das ab dem 22. Tag der ArbeitsunfÀhigkeit zu zahlende Krankengeld von seiner Krankenkasse. Diese weigerte die Zahlung, der Mann klagte.
Das Gericht gab der Kasse recht: Der KlĂ€ger habe keinen Anspruch auf das Krankengeld. Denn maĂgeblich dafĂŒr sei das zuletzt vor Beginn der ArbeitsunfĂ€higkeit erzielte Arbeitseinkommen.