So dürfen Sie Teilzeit und Minijob gleichzeitig ausüben
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Manch einer möchte sich neben seiner Teilzeitbeschäftigung noch etwas per Minijob dazuverdienen. Dabei gilt es aber einige rechtliche Regelungen zu beachten. Wir erklären, wie Sie beides kombinieren können.
Halbtags im Büro arbeiten und anschließend noch kellnern? Für einige Angestellte ist die Mischung aus Teilzeitstelle und Nebenjob perfekt, um Abwechslung in den Arbeitsalltag zu bringen. Andere sehen darin vor allem eine Chance auf zusätzliches Einkommen.
Doch darf ich überhaupt einen Minijob haben, wenn ich in Teilzeit arbeite? Hier erfahren Sie, was Sie dabei beachten sollten.
Teilzeit und Minijob: Ist das erlaubt?
Ja. Grundsätzlich dürfen Sie einen Teilzeitjob mit einem Minijob kombinieren. Allerdings schreibt Ihnen das Arbeitsrecht bestimmte Arbeitszeiten und Pausen vor (siehe unten).
Darüber hinaus benötigen Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers, wenn Sie nebenbei arbeiten wollen. Verweigern kann er die aber nur, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt – etwa ein Minijob bei der Konkurrenz.
Was gilt bei der Arbeitszeit?
Egal, ob Sie in Vollzeit arbeiten oder Ihre Arbeitskraft auf Teilzeitstelle und Nebenjob aufteilen: Ihre tägliche Arbeitszeit darf im Schnitt acht Stunden nicht überschreiten.
Es ist zwar ausnahmsweise erlaubt, die Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden am Tag auszuweiten, dafür müssen Sie aber an anderen Tagen kürzertreten, sodass Sie über einen Zeitraum von sechs Monaten wieder auf durchschnittlich acht Stunden kommen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Für die Kombination von Teilzeit und Minijob heißt das: Sie müssen die täglichen Arbeitsstunden beider Jobs zusammenrechnen. Arbeiten Sie beispielsweise vier Stunden am Tag in Teilzeit, könnten Sie noch weitere vier Stunden minijobben.
- Teilzeit Gehalt: Wie viel verdient man bei Teilzeitarbeit?
- Arbeiten als Student: Wie viele Stunden sind erlaubt?
Bedenken Sie dabei aber, die im Arbeitsrecht vorgeschriebenen Pausenzeiten einzuhalten. Wer zwischen sechs und neun Stunden am Tag arbeitet, ist verpflichtet, eine Pause von 30 Minuten einzulegen. Bei mehr als neun Stunden müssen Sie 45 Minuten pausieren.
Ebenfalls wichtig: Zwischen dem Arbeitsende des vorherigen Tages und dem Arbeitsbeginn des nächsten Tages müssen mindestens elf Stunden liegen.
Was muss ich bei Steuern und Versicherungen beachten?
Während Sie in einem Teilzeitjob sozialversicherungspflichtig sind, müssen Sie für den Minijob weder Versicherungen noch Steuern zahlen. Das gilt jedoch nur, wenn Sie nicht mehr als 450 Euro im Monat (5.400 Euro im Jahr) mit dem Minijob verdienen. Sonst gilt die Tätigkeit nicht mehr als geringfügige Beschäftigung. Haben Sie mehrere Minijobs neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, ist zudem nur der erste komplett abgabenfrei.
Für die Teilzeitstelle fallen hingegen in jedem Fall Sozialabgaben an. Steuern zahlen Sie erst, wenn Ihr Gehalt über dem Grundfreibetrag von derzeit 9.984 Euro liegt (Stand: März 2022). Die Bundesregierung plant, den Betrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 10.347 Euro zu erhöhen.
- Eigene Recherche
- teilzeitstellen.net: "Nebentätigkeit: Dürfen Sie Teilzeit- und Minijob gleichzeitig ausüben?"
- IHK Offenbach: "Minijob und Teilzeitarbeit"
- IHK Nord Westfalen: "Teilzeitbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung"