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Wenn das eigene Vermögen über der BAföG-Vermögensgrenze liegt

tp

Aktualisiert am 02.07.2014Lesedauer: 2 Min.
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BAföG erhalten Sie, wenn Sie ohne Zuschüsse nicht in der Lage sind, Ihre Ausbildung zu absolvieren. Neben der Anrechnung von regelmäßigem monatlichen Einkommen müssen Sie auch Ihr Vermögen offenlegen. Die BAföG Vermögensgrenze gibt genau vor, ab welchem Betrag Ihr Vermögen auf die Leistungen angerechnet wird.

Wenn Sie ein Studium oder eine Ausbildung antreten möchten, benötigen Sie Geld, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sind Sie nicht in der Lage, das aus eigenem Einkommen oder mithilfe Ihrer Eltern zu tun, steht Ihnen BAföG zu. Es ist aber wichtig zu wissen, ob und in welchem Umfang Ihr eigenes Vermögen angerechnet wird. Die BAföG Vermögensgrenze gibt an, welcher Freibetrag Ihnen zusteht.

Die BAföG Vermögensgrenze in Zahlen


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Wenn Sie über eigenes Vermögen verfügen, müssen Sie dies zur Finanzierung der Ausbildung verwenden. Die BAföG Vermögensgrenze setzt einen Freibetrag für Alleinstehende von 5.200 Euro an. Dieser Betrag erhöht sich um 1.800 Euro für einen Ehe- oder Lebenspartner. Für jedes leibliche Kind wird der Freibetrag ebenfalls um 1.800 Euro erhöht.

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Liegt Ihr privates Vermögen über der BAföG Vermögensgrenze, reduziert sich Ihr Anspruch. Um den Abzug zu ermitteln, teilen Sie das Vermögen, das über der BAföG Vermögensgrenze liegt durch die Anzahl der Monate, für die Ihnen BAföG bewilligt wurde.

Bei der Ermittlung Ihres BAföG-Bedarfs wird das Einkommen von Ehe- und Lebenspartnern und unter Umständen auch das der Eltern oberhalb bestimmter Freibeträge angerechnet. Die BAföG Vermögensgrenze berücksichtigt aber lediglich Ihr Privatvermögen. Vermögen Ihres Partners oder Ihrer Eltern wird hier nicht bewertet.

Was fällt alles unter die BAföG Vermögensgrenze?

Maßgebend für die Ermittlung, ob Ihr Privatvermögen die BAföG Vermögensgrenze übersteigt, ist der Zeitpunkt, zu dem Sie BAföG beantragt haben. Dabei wird auch geprüft, ob Sie vor der Antragstellung eigenes Vermögen durch eine Schenkung an jemand anderen übertragen haben. Dieses Vermögen wird Ihnen auf jeden Fall zugerechnet.

Zum Vermögen nach den Richtlinien der BAföG Vermögensgrenze zählen unter anderem:

  • Bargeld, Sparbücher, Sparverträge
  • Unter Umständen eine Mietkaution
  • Ein auf Ihren Namen zugelassener Pkw

Haushalts- und Einrichtungsgegenstände hingegen gehören nicht zum anrechenbaren Privatvermögen.

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