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Nebengewerbe anmelden: Tipps und Hinweise


Selbständigkeit
Nebengewerbe anmelden: Das sollten Sie wissen

ke (IP)

15.05.2014Lesedauer: 2 Min.
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Nebengewerbe anmelden: Das sollten Sie wissenVergrößern des Bildes
Nebengewerbe anmelden: Das sollten Sie wissen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Sich mit einer Nebentätigkeit Geld dazuverdienen, klingt zunächst leichter, als es ist. Möchten Sie diese Idee in die Tat umzusetzen, ist es notwendig, dass Sie bestimmte Richtlinien erfüllen. Dazu zählt auch, dass Sie je nach Vorhaben ein Nebengewerbe anmelden.

Was ist ein Nebengewerbe?

Bieten Sie beispielsweise anderen Leuten eine Dienstleistung von zuhause aus an oder kaufen Waren günstig ein und verkaufen diese mit Gewinn wieder, handelt es sich um gute Beispiele für ein Nebengewerbe. In diesen Fällen müssen Sie eine entsprechende Berechtigung beantragen. Um Ihre Geschäftsidee zu verwirklichen, bedarf es eines angemeldeten Gewerbes. Das bedeutet, dass Sie einen amtlichen Nachweis erhalten, dass Sie neben Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit zusätzlich Geld verdienen. Arbeiten Sie dabei weniger oder genau 15 Stunden pro Woche, spricht der Gesetzgeber von einem Nebengewerbe.

Sie haben auf diese Weise die Möglichkeit, grundsätzlich jede Geschäftsidee umzusetzen, die Sie sich vorstellen. Ein bekanntes Beispiel ist der sogenannte "Ebay-Reseller", der bestimmte Warengruppen zu günstigen Preisen einkauft und sie anschließend mit Gewinn über das Online-Auktionshaus oder im eigenen Online-Shop weiterverkauft. Welches Geschäft Sie genau betreiben, spielt bei der Anmeldung des Gewerbes keine Rolle, da diese stets identisch ist.

Ab wann müssen Sie ein Nebengewerbe anmelden?

Bevor Sie ein Nebengewerbe anmelden und selbstständig werden, überprüfen Sie mithilfe des zuständigen Finanz- oder Gewerbeamtes, ob Ihr Vorhaben einem Gewerbe entspricht. Allgemein unterscheidet der Gesetzgeber zwei Arten der selbstständigen Tätigkeit: den Gewerbetreibenden und den Freiberufler. Der Unterschied zwischen den beiden Bezeichnungen liegt darin, dass Freiberufler eine Tätigkeit ausüben, die auf der Grundlage einer speziellen beruflichen Qualifikation oder Begabung basiert, beispielsweise als Künstler oder Rechtsanwalt.

Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen dabei nicht der Gewerbeordnung, müssen allerdings beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt registriert werden. Da die Unterscheidung zwischen Freiberuf und Gewerbe an vielen Stellen etwas unklar ist, zum Beispiel beim Programmierer, informieren Sie sich zunächst genau. Unter Umständen fällt Ihre Tätigkeit in den Bereich der Liebhaberei, wenn Sie nicht planen, einen Gewinn zu erwirtschaften.

Welche Pflichten und Kosten kommen auf Sie zu?

Laut gewerbe-anmelden.info sind Sie zur offiziellen Meldung des Gewerbes verpflichtet, wenn Sie eigens hergestellte Waren verkaufen, eingekaufte Waren gewinnbringend verkaufen oder wenn Sie die Tätigkeit unter einer Rechtsform wie der Limited ausüben. Die Anmeldung erfolgt beim Amt, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist wie das Bezirksamt oder Rathaus. Dazu benötigen Sie unter Umständen weitere Genehmigungen, beispielsweise als Gastronom oder Handwerker.

Wie die Stadt Hamburg auf Ihrer Internetseite darlegt, benötigen Sie Ihren Ausweis, Ihre Meldebescheinigung sowie mindestens 20 Euro für die Anmeldung. Anschließend sind Sie verpflichtet, einmal jährlich in einer Steuererklärung Ihren Umsatz offenzulegen. Damit Sie keine finanziellen Überraschungen bei den Steuerbeträgen erleben, empfiehlt es sich, die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet, dass Sie bis zu einem Jahresumsatz von 17.000 Euro steuerbefreit sind.

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