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Wirecard-Skandal: Musterkläger-Anwalt legt Mandat nieder


Turbulenzen unter Juristen
Wirecard-Skandal: Musterkläger-Anwalt legt Mandat nieder

Von dpa
Aktualisiert am 14.05.2025 - 18:22 UhrLesedauer: 2 Min.
Wirecard-MusterprozessVergrößern des Bildes
Das zivilrechtliche Musterverfahren läuft parallel zum Strafprozess, in dem sich Ex-Vorstandschef Markus Braun und zwei Mitangeklagte seit Dezember 2022 verantworten müssen. (Archivbild) (Quelle: Carsten Hoefer/epa Scanpix Sweden/dpa/dpa-bilder)
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Das Wirecard-Musterverfahren soll klären, ob Aktionäre des 2020 untergegangenen Skandalkonzerns Anspruch auf Schadenersatz haben. In dem Verfahren gibt es seit Beginn Turbulenzen.

Im Wirecard-Musterverfahren um die Schadenersatzansprüche Zehntausender Aktionäre geht es weiter turbulent zu: Musterkläger-Anwalt Peter Mattil hat sein Mandat niedergelegt, wie der Jurist mitteilte. Grund sind offensichtliche Meinungsverschiedenheiten mit einem zweiten Musterkläger-Anwalt. Die Strategien der beiden Kanzleien seien "nicht kompatibel", schrieb Mattil in seiner kurzen Mitteilung.

Das Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht soll grundsätzlich klären, ob die Wirecard-Aktionäre Schadenersatzansprüche haben. Hauptsächliche Zielscheibe der Klagen ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die die Bilanzen des 2020 kollabierten Dax-Konzerns testierte. Beim früheren Wirecard-Chef Markus Braun und anderen ehemaligen Managern des insolventen Zahlungsdienstleisters ist nach allgemeiner Einschätzung nicht mehr viel Geld zu holen.

Musterkläger verlor eine halbe Million Euro

Als Musterkläger ausgesucht hat der 1. Zivilsenat des Gerichts einen hessischen Bankkaufmann, der eine halbe Million Euro mit Wirecard-Papieren verloren hat. Auf Schadenersatz geklagt hatten Ende vergangenen Jahres knapp 8.700 Anleger, weitere 19.000 haben Ansprüche angemeldet, ohne selbst zu klagen.

Gericht hat Hoffnungen bereits gedämpft

Doch in dem Musterverfahren war von Beginn an offensichtlich, dass es Meinungsverschiedenheiten zwischen beteiligten Anwälten gab. Abgesehen davon hatte das Bayerische Oberste Landesgericht im Februar die Hoffnungen der Aktionäre gedämpft: In einer ersten Teilentscheidung hieß es, dass im Kapitalanleger-Musterverfahren keine Schadenersatzansprüche gegen EY vorgebracht werden könnten. Allerdings hatte der Senat ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Aktionäre ihre Forderungen in separaten Gerichtsverfahren geltend machen könnten.

Das Musterverfahren läuft parallel zum Wirecard-Strafprozess, in dem sich der seit bald fünf Jahren in Untersuchungshaft sitzende Braun und zwei Mitangeklagte seit Dezember 2022 wegen Bandenbetrugs und anderer Vorwürfe verantworten müssen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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