t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenFrag t-online | Ihr Geld

Rente ab 63: Gibt es trotz 45 Arbeitsjahren Kürzungen?


Frag t-online
Mit 63 in Rente – drohen Abschläge auch bei mehr als 45 Arbeitsjahren?


Aktualisiert am 20.06.2025 - 08:39 UhrLesedauer: 2 Min.
Ältere Frau blickt in die Ferne: Die Rente lässt sich in Deutschland auf viele Arten gestalten.Vergrößern des Bildes
Ältere Frau blickt in die Ferne: Die Rente lässt sich in Deutschland auf viele Arten gestalten. (Quelle: JohnnyGreig/getty-images-bilder)
News folgen

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die vorgezogene Altersrente.

Viele Menschen, die lange gearbeitet haben, möchten früher in den Ruhestand gehen – und fragen sich, ob sie dann mit finanziellen Einbußen rechnen müssen. So auch ein t-online-Leser, der schreibt: "Ich überlege, im Alter von 63 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen. Zu diesem Zeitpunkt hätte ich bereits 46,5 Arbeitsjahre hinter mir. Berechnet sich der Rentenabschlag dann trotzdem auf Basis des regulären Rentenalters von 67 Jahren oder auf Basis von 65 Jahren, weil ich besonders langjährig versichert bin?"

Haben Sie auch eine Frage an unsere Experten?Unser Team steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Geld zur Seite.



Ihre FrageIhre Daten
0/200
Info Icon
Wählen Sie ein Thema, das auch andere Leser interessiert. Unsere Redaktion recherchiert unabhängig und gewissenhaft, bietet jedoch keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung an. Diese Seite wird durch reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google.
* PflichtfeldDatenschutzhinweis

Hier muss man zunächst zwei Dinge auseinanderhalten: Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwischen der Rente für langjährig Versicherte und der Rente für besonders langjährig Versicherte. Beide Renten können Sie vor Ihrem regulären Renteneintrittsalter beziehen, jedoch unterschiedlich früh.

  • Die Rente für langjährig Versicherte können Sie bereits beziehen, sobald Sie 63 Jahre alt sind – hier werden jedoch Abschläge fällig. Heißt: Ihre Rente wird dauerhaft gekürzt.
  • Die Rente für besonders langjährig Versicherte können Sie hingegen erst zwei Jahre vor dem für Sie geltenden regulären Renteneintrittsalter erhalten. Für alle Jahrgänge ab 1964 wäre das ab 65 Jahren. Dafür ist sie abschlagsfrei.

Doch nicht nur Ihr Alter ist entscheidend – auch die Zahl der Jahre, die Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, ist wichtig. Für die Frührente mit Abschlägen ab 63 benötigen Sie mindestens 35 Beitragsjahre, für die abschlagsfreie Frührente mindestens 45. Mehr zu diesen beiden vorgezogenen Altersrenten lesen Sie hier.

Bringen über 45 Jahre Vorteile beim Rentenabschlag?

Doch was, wenn man nun einerseits ausreichend Beitragsjahre für die abschlagsfreie Frührente zusammenhat, andererseits aber schon mit 63 in Rente gehen möchte? Bringen die vielen Arbeitsjahre dem Leser Vorteile bei der Berechnung der Rentenabschläge?

Leider nein. "Soll die Rente bereits zum 63. Lebensjahr beginnen, kann hier nur die Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem Abschlag von bis zu 10,8 Prozent gewählt werden", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Diese Abschläge sind auch in Kauf zu nehmen, wenn zum vorzeitigen Rentenbeginn die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren bereits erfüllt ist."

Bis zum Renteneintrittsalter durchhalten

Für den Leser bedeutet das: Möchte er eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährige Versicherte in Anspruch nehmen, seine lange Beitragszeit also nutzen, müsste er bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter für seinen Jahrgang durchhalten. Für alle Jahrgänge ab 1964 liegt dieses Alter bei 67 Jahren, für Geburtsjahrgänge vor 1964 gilt ein früheres Renteneintrittsalter. Lesen Sie hier, welche Altersgrenzen je nach Jahrgang gelten.

Symbol für das Nutzen von Künstlicher Intelligenzt-online-Assistent

Erhalten Sie Antworten aus Tausenden t-online-Artikeln.

0/150

Antworten können Fehler enthalten und sind nicht redaktionell geprüft. Bitte keine personenbezogenen Daten eingeben. Mehr Informationen. Bei Nutzung akzeptieren Sie unsere Datenschutzhinweise sowie unsere t-online-Assistent Nutzungsbedingungen.

Würde der Leser dagegen mit 63 in Rente gehen wollen, müsste er Abschläge in Kauf nehmen. Sie berechnen sich auf Basis des gesetzlichen Rentenalters – hängen also erneut vom Geburtsjahrgang ab.

Eine Ausnahme gilt bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. In dem Fall berechnen sich die Abschläge zur Rente auf Basis von 65 Jahren. Betroffene müssen dafür mindestens einen Grad der Behinderung von 50 haben und auf 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung kommen.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...


Bleiben Sie dran!
App StorePlay Store
Auf Facebook folgenAuf X folgenAuf Instagram folgenAuf YouTube folgenAuf Spotify folgen


Telekom