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Streit um Bezahlung: Werkstatt hat nicht immer Pfandrecht am Auto


Streit um Bezahlung - Auto als Pfand?

Von t-online
30.10.2013Lesedauer: 2 Min.
Im Streit mit Kunden, die ihre Rechnung nicht begleichen wollen, können Autowerkstätten den Kürzeren ziehenVergrößern des BildesIm Streit mit Kunden, die ihre Rechnung nicht begleichen wollen, können Autowerkstätten den Kürzeren ziehen (Quelle: imago/blickwinkel)
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Kunden und Autowerkstätten streiten oft um die Bezahlung einer Rechnung. Wird diese nicht beglichen, kann das Unternehmen sein Pfandrecht geltend machen - und das Auto nicht herausgeben. Allerdings nicht immer: Einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zufolge ist entscheidend, wer der Auftraggeber war (Az.: 9 U 168/11). In dem konkreten Fall hatte eine Autolackiererei das Nachsehen.

Auf die Entscheidung weisen die Experten der Rechtschutzversicherung D.A.S. hin. Gegenstand des Rechtsstreits war demnach ein Oldtimer der Marke "Riley" Baujahr 1948. Eine Autolackiererei sollte Rostschäden ausbessern und das Fahrzeug neu lackieren.

Kunde lehnt "Verkaufslackierung" ab

Die Werkstatt erstellte einen Kostenvoranschlag, schickte dem Kunden jedoch später einen zweiten, der eine höhere Summe und den Hinweis auf eine "Verkaufslackierung ohne Garantie" enthielt. Der Kunde lehnte das Angebot ab, da eine "Verkaufslackierung" minderwertig sei und nicht seinen Wünschen entspreche.

Die Werkstatt stellte daraufhin die Arbeit an dem Oldtimer ein und schickte für die bisher geleisteten Tätigkeiten eine Rechnung von rund 1200 Euro. Die Lackiererei wollte das Auto zudem nur gegen Bezahlung der Arbeit herausgeben.

Eigentümerin zieht vor Gericht

Die Eigentümerin des Fahrzeugs, die Ehefrau des Kunden, klagte schließlich auf Herausgabe. Die Karlsruher Richter gaben ihr recht. Sie befanden, dass ein Unternehmerpfandrecht nur an Sachen des Auftraggebers geltend gemacht werden könne.

Bringe eine Person ein Auto zur Reparatur, das jemand anderem gehöre, so könne der Eigentümer das Auto jederzeit zurückverlangen. Der Anspruch auf Bezahlung der Rechnung gelte nur gegenüber dem Auftraggeber. Die Ehefrau sei nicht Vertragspartnerin der Werkstatt gewesen. Diese könne der Frau gegenüber also keine Rechte geltend machen. Ob die Eigentumsverhältnisse bei Erteilung des Auftrags bekannt gewesen wären, spiele keine Rolle.

Grundsätzlich liegt Pfandrecht bei der Werkstatt

Generell gelte aber: Wird ein Auto zur Reparatur gegeben, schließt der Kunde mit der Werkstatt einen Werkvertrag ab. Dessen Einzelheiten regelt das Bürgerliche Gesetzbuch. Dazu gehört auch, dass die Werkstatt für ihre Forderungen aufgrund der durchgeführten Arbeiten ein Pfandrecht an allem hat, was ihr zwecks Reparatur übergeben wurde (§ 647 BGB).

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